gemeinsam lernen, gemeinsam gestalten, gemeinsam mehr erreichen
Schulverweigerer zu Geldstrafe verurteilt
Wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht ist ein Ehepaar aus dem nordhessischen Herleshausen zu einer Geldstrafe von je 50 Euro verurteilt worden. Die Eltern, die sich aus Glaubensgründen weigern, ihre Kinder zur Schule zu schicken, hätten gegen das hessische Schulgesetz verstoßen