Kann eine konfessionelle Schule von ihren Schülern erwarten, dass sie den Religionsunterricht besuchen?

Die einzige evangelische Grundschule Mönchengladbachs hat eine muslimische Schülerin der Schule verwiesen, weil deren Eltern sie vom Religionsunterricht befreien lassen wollten. Nun stellt sich die Frage, ob eine bekenntnisorientierte Schule die Kinder anderer Konfessionen von der Schule ausschließen darf. Das neunjährige Mädchen besuchte seit dem Umzug der Eltern nach Mönchengladbach dort die evangelische Grundschule. Die…

Die einzige evangelische Grundschule Mönchengladbachs hat eine muslimische Schülerin der Schule verwiesen, weil deren Eltern sie vom Religionsunterricht befreien lassen wollten. Nun stellt sich die Frage, ob eine bekenntnisorientierte Schule die Kinder anderer Konfessionen von der Schule ausschließen darf.

Das neunjährige Mädchen besuchte seit dem Umzug der Eltern nach Mönchengladbach dort die evangelische Grundschule. Die Eltern erziehen ihre Tochter muslimisch und melden dennoch das Mädchen auf die nur 300 Meter entfernte Bekenntnisschule an. Sie seien, so der Vater, davon ausgegangen, dass muslimische Kinder automatisch vom Religionsunterricht befreit würden.

Ihren Irrtum bemerken die Eltern der Drittklässlerin wenige Wochen nach Beginn des Schuljahres. Als sie ihre Tochter vom Religionsunterricht befreien lassen wollen, lehnt dies die Schulleitung ab. Nachdem die Eltern Widerspruch einlegen, verweist die Schulleitung mit Zustimmung des Schulministeriums das Mädchen der Schule. Daraufhin legen die Eltern Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen ein.

ZEIT ONLINE berichtete im Artikel “Schulverweis oder Religionsunterricht” von den Vorgängen und DER WESTEN titelte heute “Muslimisches Mädchen wird von evangelischer Grundschule geworfen“.

Kann eine konfessionelle Schule von ihren Schülern erwarten, dass sie den Religionsunterricht besuchen?

Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
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2 Kommentare

  1. Die Fragestellung der meisten Artikel zu diesem Thema ist schon falsch, leider auch bei rpi-virtuell. Denn bei einer Evangelischen Schule ist ja (hoffentlich) nicht nur der Religionsunterricht in Evangelischer Religionslehre ein Charakteristikum der Schule, sondern das gesamte Schulleben, die Schulkultur und das Schulprogramm entsprechend nach evangelischen Aspekten ausgerichtet. Daher geht es grundsätzlich um die Grundsätze der Grundschule und nicht um den Religionsunterricht!

  2. Zunächst ist Gaby Recht zu geben: Das gesamte Schulleben ist aneiner evangelischen Bekenntnisschule auf den evangelischen Glauben ausgerichtet, das beginnt schon morgens mit Andacht und Gebet, setzt sich bei Gottesdiensten fort und zeigt sich auch im Schulcurriculum, denn eine Konfessionsschule muss ihre Glaubensinhalte mit im Lehrplan verankern. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.02.92, aus dem ich im Folgenden zitiere:
    “Sicherung des Bekenntnischarakters
    Dass an Bekenntnisschulen das Bekenntnis die Schule und den gesamten Unterricht prägt, ist nach Art. 7 V GG nicht nur eine Voraussetzung für die staatliche Genehmigung der Schule,
    sondern auch eine Bedingung für ihren Fortbestand. Es muss vom Schulträger sichergestellt werden, dass der Bekenntnischarakter der Schule nicht geändert werden kann.
    Für die Schüleraufnahme bedeutet dies beispielsweise, wie oben ausgeführt, dass nur eine Minderheit von Schülern aufgenommen werden darf, die ein anderes Bekenntnis haben oder
    ohne ein Bekenntnis erzogen worden sind.”

    Im o.e. Konfliktfall hätte bei den Aufnahmegesprächen darauf hingewiesen werden müssen, dass eine Voraussetzung für den Besuch die Teilnahme am Religionsunterricht und auch an allen anderen Schulveranstaltungen ist.

    Da niemand gezwungen ist, eine evangelische Privatschule zu besuchen, kann diese selbstverständlich Bedingungen für die Anfnahme stellen, eine davon ist natürlich, dass die Eltern hinter den Zielen der Schule stehen müssen, sonst ist die gewünschte und erforderliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus – gerade auch vor dem Hintergrund der Erziehungsziele und des geistlich-pädagogischen Konzeptes der Schule – nur sehr eingeschränkt möglich. Das ist genauso wie bei dem Besuch auf einer Sportschule. Was würde man denken, wenn Eltern ihre Kinder dort vom Sportunterricht abmelden würden (was faktisch natürlich nicht möglich ist, aber dennoch die Bedingungen für die Aufnahme an einer ev. Bekenntnissschule in einem anderen Licht erscheinen lässt).

    Ich bin selbst auch Lehrer an einer ev. Bekanntnisschule und wir hatten vor Jahren einen ähnlichen Fall, konnten das Problem aber schon in den Vorgesprächen klären, und die Eltern haben ihr Kind erst gar nicht an unserer Schule angemedlet. Ein anderes Mädchen ist als Muslimin bei uns angemeldet worden, weil sie an der staatlichen Schule wegen ihres Glaubens gemobbt wurde. Die Eltern hatten nichts gegen eine christliche Erziehung. Jetzt ist sie seit drei Jahren Schülerin unserer Schule und fühlt sich bei uns sehr wohl, während wir einen Jungen (aus evangelischem Elternhaus) von der Schule verwiesen haben. Er war sozial sehr destruktiv und hat u.a. das Mädchen wegen ihres Glaubens gehänselt. Auch das kann an einer ev. Konfessionsschule passieren: Ein evangelischer Schüler musste gehen, eine Muslimin ist geblieben.

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