Bundesgerichtshof stärkt Selbstbestimmung von Sterbewilligen

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Sterbehilfe angepasst: Ärzte, die freiwillige Suizide begleiten, sind nicht grundsätzlich zu lebensrettenden Maßnahmen verpflichtet. Zugleich wertet das Urteil den Willen Sterbewilliger auf.