Gericht weist Klage gegen Berechnung von Zeugnisnoten ab

Bei der Notenvergabe für das Jahreszeugnis müssen sich Lehrer nicht an verbindliche mathematische Formeln halten. Das Mainzer Verwaltungsgericht wies in einer Entscheidung die Klage eines Gymnasiasten zurück, der wegen zweier mit “mangelhaft” bewerteter Fächer nicht in die 11. Klassenstufe versetzt worden war. Der Schüler hatte vergeblich argumentiert, seine Note sei unzutreffend berechnet worden. (AZ: 6…

Bei der Notenvergabe für das Jahreszeugnis müssen sich Lehrer nicht an verbindliche mathematische Formeln halten. Das Mainzer Verwaltungsgericht wies in einer Entscheidung die Klage eines Gymnasiasten zurück, der wegen zweier mit “mangelhaft” bewerteter Fächer nicht in die 11. Klassenstufe versetzt worden war.

Der Schüler hatte vergeblich argumentiert, seine Note sei unzutreffend berechnet worden. (AZ: 6 L 857/10.MZ)

Ein Lehrer hatte bei der Notenvergabe die Leistungen des Klägers im zweiten Schulhalbjahr doppelt so stark gewichtet wie die des ersten Halbjahres. Die Mainzer Richter wiesen die Klage mit der Begründung ab, es gebe keine detaillierten Vorgaben zur Berechnung der Zeugnisnoten. Die Zensuren zum Ende des Schuljahres sollten “unter stärkerer Berücksichtigung des zweiten Schulhalbjahres” festgelegt werden. Wie dies im Einzelfall geschehe, sei weitgehend die Entscheidung des Lehrers. Eine Gewichtung im Verhältnis von 2:1 sei nicht zwingend, aber auch nicht unangemessen.

epd lsr jup

skoerber
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Ein Kommentar

  1. So ein Quatsch! Damit werden der Willkür Tür und Angel geöffnet. Zumindest hätte der Lehrer schon zu Beginn beider Schulhalbjahr seine Kriterien transparent machen müssen!

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