Kinderlärm soll künftig nicht mehr zu Nachbarschaftsklagen führen. Das Bundeskabinett beschloss, das Bundes-Immissionsschutzgesetz so zu verändern, dass Lärm von Kindergärten oder Spielplätzen im Regelfall nicht als “schädliche Umwelteinwirkung” eingestuft wird. Mehr bei evangelisch.de Keine Empfehlungen
Bundesregierung: Kinder dürfen Krach machen
Kinderlärm soll künftig nicht mehr zu Nachbarschaftsklagen führen. Das Bundeskabinett beschloss, das Bundes-Immissionsschutzgesetz so zu verändern, dass Lärm von Kindergärten oder Spielplätzen im Regelfall nicht als “schädliche Umwelteinwirkung” eingestuft wird. Mehr bei evangelisch.de