Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs ist der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen künftig nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies in einer Verfügung festgelegt hat. Die beiden großen Kirchen sind sich uneins bei der Bewertung dieses Urteils. Während die EKD das Urteil begrüßt und von "Rechtssicherheit bei Ärzten, Angehörigen und Pflegepersonal" spricht, hält die Deutsche Bischofskonferenz den…
Urteil zur Sterbehilfe – Rechtssicherheit oder Verunklarung?
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs ist der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen künftig nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies in einer Verfügung festgelegt hat. Die beiden großen Kirchen sind sich uneins bei der Bewertung dieses Urteils. Während die EKD das Urteil begrüßt und von "Rechtssicherheit bei Ärzten, Angehörigen und Pflegepersonal" spricht, hält die Deutsche Bischofskonferenz den Rechtsspruch für "ethische Verunklarung".
- EKD: "Stellungnahme der EKD zum BGH-Urteil zur Sterbehilfe" – 25.06.2010
"Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt, dass durch das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) das Recht des Patienten auf die Umsetzung seines Willens gestärkt wird." – mehr
- Deutsche Bischofskonferenz: "Erste Stellungnahme zum Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. Juni 2010 zum Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage eines Patientenwillens" – 25.06.2010
"Inmitten einer immer schwieriger werdenden Situation ist für die katholische Kirche die grundlegende Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe maßgebend. Sie scheint uns in dem Urteil nicht genügend berücksichtigt zu sein." – mehr
Hintergrund
- Tagesschau:"BGH stärkt Recht auf menschenwürdiges Sterben" – 25.06.2010
"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die juristische Handhabe für die passive Sterbehilfe erleichtert. Der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen ist künftig nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies in einer Verfügung festgelegt hat."
Dokumentation mit weiterführenden Links – mehr
- Spiegel: "BGH-Urteil zur Sterbehilfe" – 25.06.2010
"Der eine Fall: Ein Komapatient bekommt keine Nahrung mehr. Der
andere Fall: Ein Arzt oder Angehöriger schneidet den Versorgungsschlauch
durch. … mit einer Patientenverfügung
ist beides legal, urteilte der Bundesgerichtshof – und hat damit
Sterbehilfe neu definiert."
Ausführliche Information mit weiterführenden Links – mehr
- Evangelische Kirche Deutschland / Deutsche Bischofskonferenz:
Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe
Eine Textsammlung kirchlicher Erklärungen – Januar 2003
Reihe "Gemeinsame Texte": Aus den Texten und Verlautbarungen "wird deutlich, dass auf der Basis des christlichen
Menschenbildes aktive Sterbehilfe auch in Zukunft deutlich abzulehnen
ist."- mehr