Mit einer Dienstvereinbarung will die rheinischen Kirche die Erstellung freier Bildungsinhalte unterstützen.
Evangelische Kirche im Rheinland fördert freie Bildungsinhalte #OER
Mitarbeitende dürfen „ihre“ Lerninhalte unter freier Lizenz verbreiten
Die Evangelische Kirche im Rheinland hat beschlossen, die Erstellung offener Bildungsinhalte zu fördern und deren Verbreitung zu unterstützen. Mit der Unterzeichnung einer Dienstvereinbarung setzt die rheinische Kirche als erste EKD-Gliedkirche dies auch konkret um, indem sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erweiterte Nutzungsrechte einräumt. Ab jetzt dürfen in der Arbeitszeit und im Arbeitsauftrag erstellte Lerninhalte von Mitarbeitenden unter einer freien Lizenz eigenständig verbreitet werden.
So kann ab jetzt beispielsweise eine Mitarbeiterin des Zentrums Gemeinde und Kirchenentwicklung in Wuppertal einen Vortrag, den sie auf einem Pfarrkonvent gehalten hat, als Folien online stellen. Ein Pfarrer wählt dann aus diesen Folien einige aus, fügt Inhalte aus seiner eigenen Gemeindepraxis hinzu und benutzt den so erstellten Foliensatz im Konfirmandenunterricht. Diese kombinierten Folien passt eine Religionslehrerin für ihre Unterrichtssituation an und nutzt sie wiederum in der Schule.
„Open Educational Resources“ als Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit
Die Bewegung für offene Bildungsinhalte (Open Educational Resources, kurz: OER) fördert die Verbreitung und Nutzung freier Bildungsinhalte und leistet so einen Beitrag zur Chancen- und Bildungsgerechtigkeit. Die Idee, Bildungsmaterialien vom Lehrbuch über den Online-Kurs bis zur Software unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen, wurde vor gut zehn Jahren in den USA erstmals systematisch umgesetzt. In dieser Zeit wurde auch der Begriff „Open Educational Resources“ geprägt. Im Jahre 2012 hat die UNESCO in ihrer OER-Deklaration von Paris die Unterstützung freier Bildungsinhalte gefordert, da sie weltweit Bildungsgerechtigkeit ermöglichen.
„Digitalisierung ist heute ein Schlagwort, das in vieler Munde ist. Für uns als Kirche bedeutet dies, dass wir bewusst neue Möglichkeiten aufgreifen wollen, die sich nun anbieten“, erläutert Vizepräsident Dr. Johann Weusmann. „Mit dieser Dienstvereinbarung wollen wir im Bereich der rheinischen Kirche daher die Erstellung freier Bildungsinhalte unterstützen, was auch die UNESCO in ihrer OER-Deklaration von Paris gefordert hat“, so Weusmann weiter. Auch theologisch gibt es einen Anknüpfungspunkt für OER: „Solches Kopieren, Verändern, Teilen entspricht dem urchristlichen Gemeindeverständnis und macht sich die Weisheit vieler Menschen zu eigen“, erläuterte der Leiter der Abteilung Bildung, Oberkirchenrat Klaus Eberl, bereits zu Beginn des Diskussionsprozesses, der der Erarbeitung dieser Dienstvereinbarung vorausging.
Der Begriff Open Educational Resources ist dabei weit gefasst, OER sind freie Bildungs-Schätze, d. h. alle Texte, Bilder oder auch Videos, die in Bildungszusammenhängen eingesetzt werden können. Wer solche Inhalte erstellt, kann sie nun für die Nutzung durch die Allgemeinheit freigeben. Dies dient nicht nur der Verbreitung solcher Inhalte, sondern schafft auch Rechtssicherheit in der oft komplizierten Welt digitaler Nutzungsrechte. Wenn etwas als OER veröffentlicht ist, stehen dabei auch die genauen Nutzungsbedingungen fest. Beispielsweise muss die Erstellerin oder der Ersteller als Autorin oder Autor angegeben werden oder wenn jemand sich aus OER-Inhalten bedient, um neue Lerninhalte zu erstellen, müssen die so geschaffenen Inhalte wiederum als OER veröffentlicht werden.
Das sind spannende Neuigkeiten! Die Ausführungen im letzten Absatz deuten auf eine CC BY SA-Lizenz hin. Ist das nur ein Beispiel, oder gibt es Dienstvereinbarung Empfehlungen für eine bestimmte Lizenz?
In unserer Dienstvereinbarung heißt es dazu:
“Den Parteien dieser Dienstvereinbarung bleibt vorbehalten, ergänzend zu dieser Dienstvereinbarung Arten von Arbeitsergebnissen, die Lizenztypen oder die Portale festzulegen, die als OER bzw. unter oder auf denen die Mitarbeiterinnen oder Mitar-beiter die Arbeitsergebnisse als OER Dritten bereitstellen und nutzen dürfen. Machen die Parteien von dieser Möglichkeit Gebrauch, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierüber in Textform (z.B. per E-Mail) zu informieren und – soweit vorhanden – im Intranet der Dienststelle die Arten von Arbeitsergebnissen sowie die Lizenztypen zu erläutern und die passenden Lizenztexte zur Verfügung zu stellen (z.B. durch einen Link).”
Also: zurzeit haben wir keine Einschränkung bezüglich der CC-Lizenzen. Wir werden im Intranet noch weitere Infos veröffentlichen, CC BY SA wird aber auf die meisten Fälle passen.