Berliner Einzelhandelsgeschäfte dürfen nicht an allen vier Adventssonntagen öffnen. So urteilte das Verfassungsgericht am 1. Dezember. Gesetzliche Schutzkonzepte müssten erkennbar die Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe zur Regel erheben, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. Das Verbot greift ab dem nächsten Jahr. FAZ:"Am siebten Tage sollst Du ruhen" "Die Freigabe…
Sonntagsschutz – Evangelische und katholische Kirche erfolgreich
Berliner Einzelhandelsgeschäfte dürfen nicht an allen vier Adventssonntagen öffnen. So urteilte das Verfassungsgericht am 1. Dezember. Gesetzliche Schutzkonzepte müssten erkennbar die Sonn- und
Feiertage als Tage der Arbeitsruhe zur Regel erheben, sagte
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der
Urteilsverkündung. Das Verbot greift ab dem
nächsten Jahr.
- FAZ:"Am siebten Tage sollst Du ruhen"
"Die Freigabe aller vier Adventssonntage verletze die Religionsfreiheit
und sei daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das
Bundesverfassungsgericht …
Die Öffnung der Geschäfte an den anderen sechs Sonntagen im
Jahr billigten die Richter. Damit gab das Gericht zum Teil Klagen der
Evangelischen und der Katholischen Kirche statt."
Mit Video zur Urteilsverkündung – mehr
- WELT: Kirchen feiern Urteil gegen Sonntags-Shopping
"Die Kirchen hatten dagegen geklagt, dass die Läden in Berlin an bis zu
zehn Sonntagen pro Jahr geöffnet sein dürfen – und Recht bekommen. Die
Regelung verletze das Recht auf Religionsfreiheit." – mehr
- ZEIT: "Analyse: ‘Advents-Urteil’ schützt Sonntage"
"Mit einem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht am
Dienstag den Schutz der Sonn- und Feiertage vor Konsum und Kommerz zur
grundgesetzlichen Pflicht erhoben.
Und das Gericht hat zugleich einen Wächter über deren Einhaltung
ernannt – die Kirchen. Es ist ein später Sieg einer eigentümlichen
Allianz aus Kirchenfürsten und Klassenkämpfern." – mehr