Bundesgerichtshof stärkt Selbstbestimmung von Sterbewilligen

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Sterbehilfe angepasst: Ärzte, die freiwillige Suizide begleiten, sind nicht grundsätzlich zu lebensrettenden Maßnahmen verpflichtet. Zugleich wertet das Urteil den Willen Sterbewilliger auf.

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Sterbehilfe angepasst: Ärzte, die freiwillige Suizide begleiten, sind nicht grundsätzlich zu lebensrettenden Maßnahmen verpflichtet. Zugleich wertet das Urteil den Willen Sterbewilliger auf.

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Sterbehilfe angepasst: Ärzte, die freiwillige Suizide begleiten, sind nicht grundsätzlich zu lebensrettenden Maßnahmen verpflichtet. Zugleich wertet das Urteil den Willen Sterbewilliger auf. (epd Wochenspiegel 28/19)

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