Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Sterbehilfe angepasst: Ärzte, die freiwillige Suizide begleiten, sind nicht grundsätzlich zu lebensrettenden Maßnahmen verpflichtet. Zugleich wertet das Urteil den Willen Sterbewilliger auf.
Bundesgerichtshof stärkt Selbstbestimmung von Sterbewilligen
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Sterbehilfe angepasst: Ärzte, die freiwillige Suizide begleiten, sind nicht grundsätzlich zu lebensrettenden Maßnahmen verpflichtet. Zugleich wertet das Urteil den Willen Sterbewilliger auf. (epd Wochenspiegel 28/19)