EKD-Text 126: Zur Weiterentwicklung von Lehramtsstudiengängen Evangelische Religionslehre

“Im Interesse eines guten und kompetenzorientierten Religionsunterrichts wünsche ich den Empfehlungen eine vielfältige und kreative Aufnahme und Umsetzung.” Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm im Dezember 2015 Download: EKD-Text 126 (pdf)(174,75 kB) Online im HTML-Format Guter Religionsunterricht lebt immer auch davon, dass er von glaubwürdigen Personen unterrichtet wird. Besonders in der eigenen Auseinandersetzung mit Glaubensüberzeugungen spielt für Kinder…

“Im Interesse eines guten und kompetenzorientierten Religionsunterrichts wünsche ich den Empfehlungen eine vielfältige und kreative Aufnahme und Umsetzung.”
Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm im Dezember 2015

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Guter Religionsunterricht lebt immer auch davon, dass er von glaubwürdigen Personen unterrichtet wird. Besonders in der eigenen Auseinandersetzung mit Glaubensüberzeugungen spielt für Kinder und Jugendliche die Person der Unterrichtenden eine wichtige Rolle. Die Betonung der personalen Qualität des Religionsunterrichts darf allerdings nicht zu einer Überforderung der Lehrkräfte führen. In ihren Texten zur Ausbildung für den Religionsunterricht spricht die EKD deswegen von „theologisch-religionspädagogischer Kompetenz“. In dieser Kompetenz müssen fachliche, didaktische und personale Voraussetzungen unterschieden und miteinander verbunden werden, wobei der Zusammenhang aller drei Aspekte entscheidend ist.

Damit Religionslehrkräfte über diese Kompetenz verfügen, muss sie bereits im Studium umfassend angebahnt werden. Mit der durchgreifenden Veränderung der Lehramtsstudiengänge in die BA-/MA-Struktur bestand in der Gemischten Kommission (Kirchen und theologische Fakultäten) für die Reform des Theologiestudiums deswegen zunächst das Anliegen, Modellstudiengänge für einzelne Schularten zu entwickeln, die eine Grundlage für eine Umsetzung in den Regionen bilden sollten. Aufgrund der großen Unterschiede zwischen den Anforderungen der einzelnen Bundesländer ließ sich dieses Anliegen jedoch nicht realisieren. Alternativ wurden daher die vorliegenden „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Lehramtsstudiengängen Evangelische Religionslehre“ erarbeitet, die als offene Leitlinien Kriterien für die Überprüfung vorhandener und die Konzeption künftiger Studiengänge für das Religionslehramt formulieren. Die Gemischte Kommission beabsichtigt, die Vielfalt der möglichen Studiengänge anhand von kommentierten Beispielen zu illustrieren, die im Internet veröffentlicht und kontinuierlich fortgeschrieben werden sollen.

Empfehlungen:

1. Berufsfeldbezogene Kompetenzorientierung

Theologisch-religionspädagogische Kompetenz als Ziel des Lehramtsstudiums anstreben

2. Leitkompetenz und Teilkompetenzen

Das Studium als systematischen Kompetenzaufbau konzipieren

3. Fachwissenschaften und Fachdidaktik

Die wissenschaftliche Lehre konzentrieren
Individuelle Schwerpunktsetzungen ermöglichen

4. Disziplinarität – Interdisziplinärst

Zu vernetztem, mehrperspektivischem Denken befähigen

5. Subjektorientierung

Die Entwicklung der beruflichen Identität unterstützen

6. Arbeits- und Lernformen

Kooperatives und selbständiges Lernen fördern

7. Praxisbezug und forschendes Lernen

Eine forschende, erfahrungsoffene professionelle Grundhaltung anbahnen

8. Leistungsbewertung: Maß und Vielfalt

Prüfungsleistungen studienverträglich und vielfältig gestalten

ekd126

Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
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