Religion in der Schule: Gebet als Gefahr für den Schulfrieden

Yunus darf an seiner Schule nicht beten, weil sonst der Schulfrieden gestört werde, so das Bundesverwaltungsgericht. Lässt sich dieses Urteil verallgemeinern oder ist es eine Einzelfallentscheidung? Die Argumentation der Urteilsbegründung war die Folgende: Berücksichtigt wurde die besondere Situation am Gymnasium in Berlin-Wedding. Die Schüler dort gehören fünf Weltreligionen in verschiedenen Glaubensrichtungen an. Der Schulfrieden könne…

Yunus darf an seiner Schule nicht beten, weil sonst der Schulfrieden gestört werde, so das Bundesverwaltungsgericht. Lässt sich dieses Urteil verallgemeinern oder ist es eine Einzelfallentscheidung?

Die Argumentation der Urteilsbegründung war die Folgende:
Berücksichtigt wurde die besondere Situation am Gymnasium in Berlin-Wedding. Die Schüler dort gehören fünf Weltreligionen in verschiedenen Glaubensrichtungen an. Der Schulfrieden könne beeinträchtigt werden, wenn ein religiös motiviertes Verhalten eines Schülers religiöse Konflikte in der Schule hervorrufe oder verschärfe. Und in der vom Kläger besuchten Schule sei das der Fall. Die Einrichtung eines eigenen Raums zur Verrichtung des Gebets käme hier ebenfalls nicht in Betracht weil das die organisatorischen Möglichkeiten der Schule sprengen würde.

Schüler sind also aufgrund der im Grundgesetz garantierten Glaubensfreiheit grundsätzlich berechtigt außerhalb der Unterrichtszeit in der Schule ein Gebet zu verrichten, nur eben nicht im vorliegenden Fall. Da das Urteil nun in letzter Instanz gefällt wurde, wirft es eine Reihe von Fragen auf:

  • Verstößt das Urteil gegen die Verfassung?
  • Soll die Schule ein religionsfreier Raum sein?
  • Darf die Schule zur Wahrung des Schulfriedens die Glaubensfreiheit einschränken?
  • Erreicht man Frieden an der Schule durch ein Verbot des Gebets?

Ideen, Erweiterungen, Diskussionen und auch Antworten im Blick auf den Religionsunterricht sind willkommen!

zum Urteil des BVerwG vom 30.11.2011 auf juris.de

Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
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Ein Kommentar

  1. Die Frage ist doch auch, was ein “religionsfreier Raum” sein soll. Dann dürfte Halloween nicht mehr thematisiert werden, kein Weihnachtsbaum mehr aufgestellt werden und sogar die Ferien sich nicht an allein christlichen Feiertagen ausrichten. Vermeidung von Religion ist noch keine ReligionsFREIHEIT, oder?
    Wenn immer mehr die Beschulung auf Ganztag setzt, wird die positive Religionsfreiheit letzten Endes ad absurdum geführt. Darf man dann auch in der Mensa kein Tischgebet sprechen, weil dies den Religionsfrieden stören könnte???

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