Religionsunterricht: Der Konfessionslosenverband rät dazu Schüler von Reli abzumelden

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) rät Eltern, Erstklässler vom konfessionellen Religionsunterricht abzumelden. Er widerspricht damit einem Aufruf des Limburger Bischofs Tebartz-van Elst, in dem dieser erklärt, Kinder hätten ein Recht auf Religion und damit auf den Religionsunterricht. „Der konfessionelle Religionsunterricht vermittelt keine allgemeinen Kenntnisse über Religionen“, sagt Rainer Ponitka, Sprecher der AG…

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) rät Eltern, Erstklässler vom konfessionellen Religionsunterricht abzumelden. Er widerspricht damit einem Aufruf des Limburger Bischofs Tebartz-van Elst, in dem dieser erklärt, Kinder hätten ein Recht auf Religion und damit auf den Religionsunterricht.

„Der konfessionelle Religionsunterricht vermittelt keine allgemeinen Kenntnisse über Religionen“, sagt Rainer Ponitka, Sprecher der AG Schule des IBKA in einer Pressemitteilung. Seine Aufgabe sei es, die Glaubenssätze der jeweiligen Religion als bestehende Wahrheit zu vermitteln. Sein Zweck sei nicht die Vermittlung von Wissen, sondern Indoktrination: “Der Religionsunterricht dient dazu, dogmatische Lehren zu verankern um den Mitgliederbestand der Kirchen zu sichern. Die Behauptung, diese Art von Unterricht sei notwendig, gar die Forderung nach einem ‘Recht auf Religion’, ist abwegig. Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf objektive Informationen über Religion. Das kann ein altersgerechter Sachkundeunterricht leisten. Aber kein von den Kirchen gesteuerter Religionsunterricht”, so Ponitka.

Der Bischof von Limburg, Prof. Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst bat zuvor in einem Brief an die Eltern der Schulanfänger darum, den Religionsunterricht zu unterstützen und sich einzusetzen, wenn er auszufallen drohe: „Religion macht das Leben reich und weitet den Horizont“. Das Evangelium sei die gute Nachricht des Lebens, die Kindern nicht vorenthalten werden dürfe. „Kinder haben ein Recht auf Religion und auf den Religionsunterricht ab dem ersten Schuljahr, also von Anfang an“, so Tebartz-van Elst. Religionsunterricht erschließe „einen eigenen, unverzichtbaren Zugang zur Welt, der durch keinen anderen Zugang zur Wirklichkeit ersetzt werden kann und der unschätzbarer Bedeutung für die kindliche Entwicklung ist.“

Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
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