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Bundesregierung: Kinder dürfen Krach machen
Kinderlärm soll künftig nicht mehr zu Nachbarschaftsklagen führen. Das Bundeskabinett beschloss, das Bundes-Immissionsschutzgesetz so zu verändern, dass Lärm von Kindergärten oder Spielplätzen im Regelfall nicht als “schädliche Umwelteinwirkung” eingestuft wird. Mehr bei evangelisch.de Keine Empfehlungen
Kinderlärm soll künftig nicht mehr zu Nachbarschaftsklagen führen. Das Bundeskabinett beschloss, das Bundes-Immissionsschutzgesetz so zu verändern, dass Lärm von Kindergärten oder Spielplätzen im Regelfall nicht als “schädliche Umwelteinwirkung” eingestuft wird. Mehr bei evangelisch.de