Das Briefgeheimnis in Deutschland ist durch Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert. Als Brief gilt dabei die schriftliche Mitteilung zwischen Absender und individuellem Empfänger. Im Frankreich König Ludwigs XV. wurden Postbeamte dafür sogar mit dem Tod bedroht. Eine ePetition an den Bundestag fordert aktuell, das Briefgeheimnis auch auf E-Mails auszuweiten. Schutzwürdigkeit von E-Mails Was viele…
Briefgeheimnis und E-Mails
Das Briefgeheimnis in Deutschland ist durch Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert. Als Brief gilt dabei die schriftliche
Mitteilung zwischen Absender und individuellem Empfänger. Im Frankreich König Ludwigs XV. wurden Postbeamte dafür sogar mit dem Tod bedroht. Eine ePetition an den Bundestag fordert aktuell, das Briefgeheimnis auch auf E-Mails auszuweiten.
Schutzwürdigkeit von E-Mails
Was viele nicht wissen: E-Mails können prinzipiell auf jedem Rechner gelesen werden, den
die Nachricht auf ihrem Weg vom Absender zum Empfänger passiert.
Gleichzeitig wird in vielen Ländern der E-Mail-Verkehr vom Staat
überwacht. (Quelle: Wikipedia – E-Mail)
Das Briefgeheimnis gilt – dem genauen gesetzlichen Wortlaut entsprechend – zwar für Briefe und Postkarten, aber nicht für für E-Mails.
- ePetition an den Bundestag: Briefgeheimnis auch für E-Mails
"Der Briefverkehr wird heutzutage immer mehr durch elektronische
Korrespondenzen ersetzt. Der Inhalt dieser Post bleibt dabei
unverändert. Daher halte ich es für wünschenswert, dass dem
schützenswerten Charakter einer E-Mail genauso Rechnung getragen wird,
wie das berechtigterweise bei Briefpost der Fall ist." – mehr
- Bayern 2 Kalenderblatt vom 25.09.2009:
Ludwig XV. regelt in Frankreich das Briefgeheimnis
Am 25. September 1742 erließ König Ludwig XV. eine Verordnung "wonach Postbedienstete mit dem Tod bestraft wurden, wenn sie Pakete
oder Briefe unbefugt öffneten." – mehr
- Wikipedia: Briefgeheimnis
"Das Briefgeheimnis ist ein in der Verfassung demokratischer Staaten garantiertes Grundrecht, das die Unverletzlichkeit von Briefen garantiert." – mehr
- Wikipedia: E-Mails – Authentizität und Schutz des Inhalts
"Ein allgemeines Verbot, E-Mails zu veröffentlichen, gibt es in Deutschland nicht. … Wird eine geschäftliche E-Mail, die nur für einen bestimmten
Empfängerkreis bestimmt ist, ungefragt veröffentlicht, stellt
dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des
Mail-Versenders dar." – mehr
- FAZ Hochschulanzeiger: E-Mail-Knigge für Berufseinsteiger
"Gern wird mit dem Medium auch gemeckert, intrigiert und gemobbt. Die wichtigsten Benimmregeln für Ahnungslose." – mehr