Ein 16-jähriger muslimischer Gymnasiast in Berlin darf mittags in der Schule beten. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Beten in der unterrichtsfreien Zeit sei erlaubt, wenn dadurch keine konkreten und unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebes einträten. Netzeitung: "Schüler erringt Sieg vor Gericht" "Das Berliner Verwaltungsgericht hat islamische Mittagsgebete an Schulen der Stadt erlaubt. Mit ihrem…
Muslimischer Schüler darf in der Mittagspause beten
Ein 16-jähriger muslimischer Gymnasiast in Berlin darf mittags in der Schule beten.
Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Beten in der unterrichtsfreien Zeit sei erlaubt, wenn dadurch keine konkreten und unzumutbaren
Beeinträchtigungen des Schulbetriebes einträten.
- Netzeitung: "Schüler erringt Sieg vor Gericht"
"Das Berliner Verwaltungsgericht hat islamische
Mittagsgebete an Schulen der Stadt erlaubt. Mit ihrem am Dienstag im
Hauptsacheverfahren verkündeten Urteil bestätigten die Richter eine im
März 2008 ergangene Eilentscheidung. Geklagt hatte ein 16-jähriger
muslimischer Schüler aus dem Stadtteil Wedding." – mehr
- Bildungsklick: Berliner Schule muss islamisches Gebet ermöglichen
Einblick in die Urteilsbegründung:
"Da für einen gläubigen Muslim auch die Gebetszeiten einen
hohen Stellenwert hätten, könne von einem
strenggläubigen Schüler nicht erwartet werden,
grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeit zu beten, wenn er
bereit sei, für sein Gebet nur unterrichtsfreie Zeit in Anspruch
zu nehmen und hierdurch keine konkreten und unzumutbaren
Beeinträchtigungen des Schulbetriebes einträten.
…
Die
Neutralitätspflicht … gebiete … keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen
Einzelner vorzugehen, auch nicht, um Andersgläubige oder
Nichtgläubige in ihrer negativen Bekenntnisfreiheit zu
schützen." – mehr
- ZEIT: Religionsfreiheit siegt über neutralen Staat
"Religion in der Schule – dieses Thema wird immer wieder aktuell. So hat in Berlin vor Kurzem erst die Initiative Pro Reli darum gestritten, dass Religion ein ordentliches Schulfach sein sollte wie dies in anderen Bundesländern üblich ist. … Das Berliner Verwaltungsgericht hat nun also entschieden, dass das
Beten ähnlich zu bewerten ist wie der Religionsunterricht. Wer es
tun will, darf es. Es ist eine individuelle Entscheidung, die auch in
der Schule stattfinden darf, wenn es den Unterricht nicht stört." – mehr
- Süddeutsche Zeitung: "Fromm und frei" – Kommentar
"Man mag die unterschiedlich streng ausgelegten Gebetsvorschriften
seltsam finden, aber diese Seltsamkeit heißt Religionsfreiheit." – mehr
- evangelisch.de:
"Gerichtsurteil zu Schulgebet löst geteiltes Echo aus"
"Während Politiker von SPD und Grünen die Entscheidung der
Richter zugunsten der freien Religionsausübung auch in
staatlichen, weltanschaulich neutralen Bildungseinrichtungen
kritisierten, zeigte sich die CDU am Mittwoch gespalten." – mehr