Eine schriftliche Umfrage unter den anderen Eltern der Klasse startete eine unzufriedene Mutter in Erlangen. Die betroffene Lehrerin klagte. Da es sich um Meinungsäußerungen handle, so die Richterin, seien die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt. Jedoch habe die Genehmigung des Schulleiters gefehlt. Bericht der Nürnberger Zeitung. http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=959190&kat=30&man=3 Keine Empfehlungen
“Hat Ihr Kind Spaß am Unterricht?”: Klage von Lehrerin endet mit Vergleich
Eine schriftliche Umfrage unter den anderen Eltern der Klasse startete eine unzufriedene Mutter in Erlangen. Die betroffene Lehrerin klagte. Da es sich um Meinungsäußerungen handle, so die Richterin, seien die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt. Jedoch habe die Genehmigung des Schulleiters gefehlt. Bericht der Nürnberger Zeitung.
http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=959190&kat=30&man=3