Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte sich eine muslimische Referendarin gegen das Land Bremen durch. Im Gegensatz zu Beamten oder Angestellten darf der öffentliche Arbeitgeber von Auszubildenden keinen Verzicht auf religiöse Kleidung verlangen, solange er ein Ausbildungsmonopol hat. Bericht des Spiegel. http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,562356,00.html Keine Empfehlungen
Religiös an der Schule: Bremen darf Referendarin nicht das Kopftuch verbieten
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte sich eine muslimische Referendarin gegen das Land Bremen durch. Im Gegensatz zu Beamten oder Angestellten darf der öffentliche Arbeitgeber von Auszubildenden keinen Verzicht auf religiöse Kleidung verlangen, solange er ein Ausbildungsmonopol hat. Bericht des Spiegel. http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,562356,00.html