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Zeugen Jehovas verlieren Prozesse um Anerkennung
Die Zeugen Jehovas werden den christlichen Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vorerst rechtlich nicht gleichgestellt. Die Anträge der Religionsgemeinschaft, als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden, sind abgelehnt worden. Mehr unter evangelisch.de

