Das Neutralitätsgebot in der Bildung

Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien? Eine Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien? Eine Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

An deutschen Schulen gilt das Neutralitätsgebot. Demnach dürfen Lehrkräfte im Unterricht keinen politischen Einfluss nehmen wie etwa zur Wahl einer bestimmten Partei aufrufen. Gleichzeitig ist es ihre Aufgabe, die kritische Auseinandersetzung mit Rassismus und Rechtsextremismus zu fördern. Wie können Lehrerinnen und Lehrer rassistische Positionen von Parteien thematisieren, ohne dabei gegen das Neutralitätsgebot zu verstoßen? Dieser Frage geht Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte in der Publikation „Das Neutralitätsgebot in der Bildung“ nach.