Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht wird ab 2018 in NRW möglich

Evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen können ab dem kommenden Schuljahr gemeinsam im Fach Religion unterrichtet werden.

Vereinbarung unterzeichnet

Die evangelischen Landeskirchen in NRW und die katholischen Bistümer in Aachen, Münster, Essen und Paderborn haben eine entsprechende Vereinbarung zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht ab dem Schuljahr 2018/19 unterzeichnet. Sie gilt für Grundschulen und weiterführende Schulen im Sekundar I-Bereich. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Schule und Bildung in Düsseldorf und die Bezirksregierungen begrüßen die Initiative der Kirchen.

Die Vereinbarung zwischen dem Bistum Münster, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland zur konfessionellen Kooperation im Religionsunterricht finden Sie hier.

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Erzbistum Köln sieht keinen Handlungsdruck

Das Erzbistum Köln beteiligt sich nicht an der Kooperation. Im Bistum sei weiter mehr als jeder dritte Schüler katholisch, heißt es in einer Stellungnahme. Es bestehe daher kein Handlungsdruck, alternative Modelle zu entwickeln.

Gemeinsamer evangelisch-katholischer Religionsunterricht in NRW

Mit ihrer Zusammenarbeit stellen sich die beiden großen Kirchen auf die veränderte Schullandschaft ein, denn die Zahl christlicher Schülerinnen und Schüler ist rückläufig. Religionsunterricht, den ausschließlich Schülerinnen und Schüler einer einzigen Konfession besuchen, findet immer seltener statt. Zudem sind auch bei getauften Kindern und Jugendlichen christliche Traditionen und biblisches Wissen schon längst nicht mehr selbstverständlich. „Der Religionsunterricht trägt so vertieft zur religiösen und allgemeinen Bildung bei, er thematisiert Grundfragen des Lebens, regt zum kritischen Nachdenken über die eigenen Religiosität an und befähigt zum Dialog“, sagt der Schuldezernent und stellvertretende Leiter der Bildungsabteilung der Evangelischen Kirche im Rheinland, Landeskirchenrat Eckhard Langner, im Blick auf die Kooperation.

„Weil es das Christentum nur in konfessioneller Ausprägung gibt, ist Religionsunterricht bekenntnisorientiert geprägt“, sagt Langner weiter. Die Verantwortlichen in den Kirchenämtern und Generalvikariaten hoffen, dass mit den neuen Vereinbarungen die authentische Begegnung mit der anderen Konfession nachhaltig möglich wird und man sich der eigenen Konfession bewusster werden kann.

Schon jetzt kommt es nicht selten vor, dass der evangelische oder katholische Religionsunterricht im Klassenverband erteilt wird – aus organisatorisch-praktischen Gründen, wenn etwa nur wenige katholische oder evangelische Kinder vorhanden sind. Diese Praxis entspricht allerdings weder dem Grundgesetz noch der nordrhein-westfälischen Landesverfassung oder dem Schulgesetz des Landes. Denn danach werden die Inhalte vom Staat in Übereinstimmung mit den Religionsgemeinschaften festgelegt: Der Unterricht ist immer an das jeweilige – katholische oder evangelische – Bekenntnis gebunden. „Die Vereinbarungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht heben diese Unterschiede nicht auf, sondern geben ihm vielmehr eine zeitgemäße und dialogfördernde Form“, sagt Schuldezernent Eckhard Langner.

„Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“, so heißt denn auch die leitende Absicht der Vereinbarungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht. Dazu sind die weiterhin geltenden evangelischen und katholischen Lehrpläne aufeinander zu beziehen und in entsprechende Unterrichtsplanungen zu übersetzen. Wie bisher können auf Wunsch und mit Zustimmung der betreffenden Lehrkraft auch Schülerinnen und Schüler anderer Religionen am Religionsunterricht teilnehmen.

Konkret muss eine Grundschule oder eine weiterführende Schule im Sekundar 1-Bereich, die ab dem kommenden Schuljahr in das neue Modell einsteigen will, einen Antrag bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde stellen. An den Berufskollegs soll die Einführung ab dem Schuljahr 2020/21 erfolgen. Eine staatliche Genehmigung setzt voraus, dass zuvor die Kirchen im jeweils konkreten Fall ein Einvernehmen hergestellt haben. Voraussetzungen dafür sind vor allem, dass die Fachkonferenzen den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht befürworten, die Schulkonferenz darüber berät und entsprechende Unterrichtspläne vorliegen, die den Wechsel der Fachlehrkräfte berücksichtigen. Die Kirchen werden die antragstellenden Schulen und die beteiligten Religionslehrerinnen und Religionslehrer durch gemeinsame Fortbildungsangebote unterstützen.

Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
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Ein Kommentar

  1. Das ist schon sehr lange meine Vorstellung von Religion. Alle zusammen unterrichten…..und nicht nur evangelische und katholische, sondern wirklich alle Religionen und deren Schüler sollten zusammen in der Klasse unterrichtet werden. So wird jedes Kind für die anderen wesentlich mehr Verständnis bekommen und erkennen wie spannend und interressant die anderen Glauben sind und auch wie ähnlich wir uns alle sind. Ein sehr guter Anfang ist getan und wir sollten alle zusammen wachsen, damit es in Zukunft keine Glaubenskriege mehr geben wird und keinen Fremdenhass und dafür viel Verständnis durch die Auklärung aller Religionen im Religionsunterricht. Das wird ein sehr spannender Unterricht, weil wir alle viel zu wenig voneinander wissen und das sollten wir schon bei den Kindern ändern. Moscheen- und Kirchenbesuche, man könnte den Unterricht sehr interressant gestalten. Aufklärung schon bei den ganz Kleinen, das ist meine Meinung!!

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