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Soziale Netzwerke: Baden-Württemberg untersagt Kommunikation im Unterricht
Generell verboten ist ab sofort “jegliche dienstliche Kommunikation auf oder mittels Sozialen Netzwerken sowohl zwischen Lehrkräften und Schülern als auch der Lehrkräfte untereinander”, so die Verlautbarung des Ministeriums (pdf). Einzig zulässig ist fortan lediglich die Behandlung von Sozialen Netzwerken im Unterricht um Funktionalitäten, Möglichkeiten und Risiken vorzustellen und zu diskutieren. Tabu sind jedoch Lern- und Gruppenräume…
Generell verboten ist ab sofort “jegliche dienstliche Kommunikation auf oder mittels Sozialen Netzwerken sowohl zwischen Lehrkräften und Schülern als auch der Lehrkräfte untereinander”, so die Verlautbarung des Ministeriums (pdf).
Einzig zulässig ist fortan lediglich die Behandlung von Sozialen Netzwerken im Unterricht um Funktionalitäten, Möglichkeiten und Risiken vorzustellen und zu diskutieren. Tabu sind jedoch Lern- und Gruppenräume auf facebook, die Nutzung von Twitter mit Arbeits- und Lerngruppen zum Austausch von Bildungsmaterialien oder Social plug-ins, wie z.B. der “Gefällt mir”-Button. Als datenschutzfreundliche Alternative empfiehlt die Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung Baden-Württemberg beispielsweise Moodle.
“Generell ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der schulischen Arbeit auf Sozialen Netzwerken von Anbietern unzulässig, soweit deren Server außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes betrieben werden, es sich um US-Amerikanische Unternehmen handelt oder ein Zugriff von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes möglich ist. Der Grund dafür ist, dass die dortigen Datenschutzstandards nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang stehen. Ferner sind die AGBs bzw. Nutzungsbedingungen nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren.” Dipl.-Phys. Thomas J. Eckert, Ministerium für Kultur, Jugend und Sport
Auch die bayerische Staatsregierung (pdf) sieht “öffentliche, nichtstaatliche soziale Netzwerke als grundsätzlich ungeeignet für die innerdienstliche Kommunikation und als ungeeignet als Medium für die Erfüllung von Dienstaufgaben an.” Einzige Ausnahme gilt für die Öffentlichkeitsarbeit. Für Lehrende gilt jedoch im Umgang mit Schülerinnen und Schülern: “Die Kontaktaufnahme als „Follower“ dürfte in beide Richtungen grundsätzlich unzulässig sein. Und auch die Freundschaftsanfrage durch Schülerinnen und Schüler sollten Lehrkräfte zurückweisen.”
rpi-virtuell bietet auf deutschen Servern unter Berücksichtigung der europäischen Datenschutzstandards eine zulässige und zuverlässige Alternative zu den amerikanischen Netzwerken. Mit der vollen Funktionalität der sozialen Netzwerke ausgestattet, stehen Lehrenden und Lernenden die Blog-, Chat-, und Forenmöglichkeiten ebenso zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung wie die gemeinsame Dateiablage in geschützten Gruppenräumen. Materialien und Medien sind unter entsprechenden Suchbegriffen im Materialpool zugänglich und können für Lerngruppen auf Themenseiten und in Materialsammlungen strukturiert werden.
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