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Rechtsprechung: Beschneidung – Unversehrtheit contra Religionsfreiheit
“Das ist mein Bund zwischen mir und euch samt deinen Nachkommen, den ihr halten sollt: Alles, was männlich ist unter euch, muss beschnitten werden.” (Gen 17,10). Das Einhalten dieses religiösen Bundes wurde nun vom Landgericht in Köln zur gesetzeswidrigen Körperverletzung erklärt. Die Geschichte der Beschneidung Im Judentum gilt die Beschneidung als Zeichen des Bundes zwischen…
“Das ist mein Bund zwischen mir und euch samt deinen Nachkommen, den ihr halten sollt: Alles, was männlich ist unter euch, muss beschnitten werden.” (Gen 17,10). Das Einhalten dieses religiösen Bundes wurde nun vom Landgericht in Köln zur gesetzeswidrigen Körperverletzung erklärt.
Die Geschichte der Beschneidung

Im Judentum gilt die Beschneidung als Zeichen des Bundes zwischen Gott und Israel. Laut dem ersten Buch Mose (Gen 21, 4) beschnitt erstmals Urvater Abraham (um 1500 vor Christus) seinen Sohn Isaak am achten Tag nach der Geburt. Bibelforscher erzählen die Geschichte der Beschneidung etwas anders. Ein Bundeszeichen sei sie geworden, als Israel im babylonischen Exil war (ab 586 vor Christus). Bis dahin sei es bei allen Völkern des Nahen Ostens üblich gewesen, Jungen erst vor der Pubertät zu beschneiden, so auch in Israel. Im Befreiungskampf der Makkabäer (167 bis 164 v. Chr. ) wurde die Beschneidung zum nationalen Symbol und zum Unterscheidungsmerkmal von Juden gegenüber Heiden. Der jüdische Philosoph Philo von Alexandrien, ein Zeitgenosse Jesu, begründete die Beschneidung rationalistisch – als Körperhygiene. Jesu Jünger waren sich uneins, ob sich auch Christen beschneiden lassen müssten. Der Apostel Paulus behauptete sich mit der Meinung, dass für Christen die Taufe ausreiche.

Nach islamischer Überlieferung lässt sich die Beschneidung auf Abraham zurückführen. Der Prophet Mohammed hat die Beschneidung als Brauch in die islamische Tradition aufgenommen. Im Koran selbst wird die Beschneidung jedoch nicht erwähnt. Die Beschneidung wird aufgrund der Empfehlungen und der Lebenspraxis (= Sunna) des Propheten Mohammed als ein unverzichtbares religiöses Gebot angesehen. Die Beschneidung ist also Tradition und kein vorgeschriebener Ritus. Die meisten Jungen werden zwischen dem 3. und dem 11. Lebensjahr beschnitten. Die Beschneidung gilt als ein wichtiges gesellschaftliches Ereignis und wird in vielen Familien als ein großes Fest gefeiert. Verwandte, Bekannte und Freunde werden dazu eingeladen. Der Beschnittene wird festlich gekleidet und bekommt Geschenke und große Aufmerksamkeit geschenkt.
Auch wenn die Beschneidung bei Jungen im Islam die Regel ist und als gute Sitte gilt, halten einige Theologen diese nicht für zwingend.
und aktuell?
Udo Vetter schreibt im lawblog:
“Die Problematik des Kölner Urteils liegt […] auf der Hand. Es verabsolutiert die körperliche Unversehrtheit eines Kindes, das aufgrund seines Alters nicht wirksam in den Eingriff einwilligen kann, gegenüber den religiösen Grundregeln seiner Eltern und deren (grundsätzlich zu achtenden) Wunsch, das Kind ebenfalls in dieser Religion zu erziehen.”
Jursitisch gesehen gilt die Beschneidung mit diesem Urteil als genauso strafbar wie eine Abtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder der Konsum von leichten Drogen. Es ist an der Gesellschaft, auszuhandeln wie in der politischen und religiösen Praxis mit der juristischen Entscheidung umzugehen ist und ob die Rechtsprechung hier richtig liegt.
Zum Thema “Beschneidung” bei rpi-virtuell
Wir haben hier eine Themenseite – Beschneidung erstellt und aktualisieren diese mit Informationen, Materialien und Arbeitsblättern für den Schulunterricht.
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In der Community stellt Reinhard Kirste in seinem Blog die Frage: Ist Jungen-Beschneidung Körperverletzung?
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