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Kann eine konfessionelle Schule von ihren Schülern erwarten, dass sie den Religionsunterricht besuchen?
Die einzige evangelische Grundschule Mönchengladbachs hat eine muslimische Schülerin der Schule verwiesen, weil deren Eltern sie vom Religionsunterricht befreien lassen wollten. Nun stellt sich die Frage, ob eine bekenntnisorientierte Schule die Kinder anderer Konfessionen von der Schule ausschließen darf. Das neunjährige Mädchen besuchte seit dem Umzug der Eltern nach Mönchengladbach dort die evangelische Grundschule. Die…
Die einzige evangelische Grundschule Mönchengladbachs hat eine muslimische Schülerin der Schule verwiesen, weil deren Eltern sie vom Religionsunterricht befreien lassen wollten. Nun stellt sich die Frage, ob eine bekenntnisorientierte Schule die Kinder anderer Konfessionen von der Schule ausschließen darf.
Das neunjährige Mädchen besuchte seit dem Umzug der Eltern nach Mönchengladbach dort die evangelische Grundschule. Die Eltern erziehen ihre Tochter muslimisch und melden dennoch das Mädchen auf die nur 300 Meter entfernte Bekenntnisschule an. Sie seien, so der Vater, davon ausgegangen, dass muslimische Kinder automatisch vom Religionsunterricht befreit würden.
Ihren Irrtum bemerken die Eltern der Drittklässlerin wenige Wochen nach Beginn des Schuljahres. Als sie ihre Tochter vom Religionsunterricht befreien lassen wollen, lehnt dies die Schulleitung ab. Nachdem die Eltern Widerspruch einlegen, verweist die Schulleitung mit Zustimmung des Schulministeriums das Mädchen der Schule. Daraufhin legen die Eltern Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen ein.
ZEIT ONLINE berichtete im Artikel “Schulverweis oder Religionsunterricht” von den Vorgängen und DER WESTEN titelte heute “Muslimisches Mädchen wird von evangelischer Grundschule geworfen“.
Kann eine konfessionelle Schule von ihren Schülern erwarten, dass sie den Religionsunterricht besuchen?