Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen weist darauf hin: Am Schulsystem mit der Aussicht auf Erfolg teilnehmen zu können, ist ein Menschenrecht. Es wird verletzt, wenn soziale Herkunft, nationale oder religiöse Zugehörigkeit oder persönliche Beeinträchtigungen dazu führen, dass Kinder durch das Bildungswesen unzureichend gefördert werden. Menschenrechtsverletzung mitten in Deutschland? 23.03.2009 Neu! Gabi Gabler: Bildung…
Leben mit Behinderungen: Inklusion und Selbstbestimmung, Menschenrecht Bildung
Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen weist darauf hin: Am Schulsystem mit der Aussicht auf Erfolg teilnehmen zu können, ist ein Menschenrecht. Es wird verletzt, wenn soziale Herkunft, nationale oder religiöse Zugehörigkeit oder persönliche Beeinträchtigungen dazu führen, dass Kinder durch das Bildungswesen unzureichend gefördert werden. Menschenrechtsverletzung mitten in Deutschland?
23.03.2009
- Neu! Gabi Gabler: Bildung ist ein Menschenrecht
(DDS, März 2009)
"Die Konvention ist nun auch in Deutschland ratifiziert. ‘Alle Staaten, die diesen Völkerrechtsvertrag in ihren nationalen Parlamenten ratifizieren, sind verpflichtet, die Gesetzgebung für behinderte Menschen so auszurichten, dass die in der Konvention geregelten Rechte verwirklicht werden und eine gesellschaftliche Entwicklung in Gang gesetzt wird, die Menschen unabhängig von der Art und vom Schweregrad ihrer Behinderung als vollwertige und gleichberechtigte Bürger ihres Landes anerkennt.’" (Homepage der Lebenshilfe)
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19.02.2009
Kongress des Bundesverbandes Evangelische Behindertenhilfe (BEB)
Das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit
Jahresbeginn auch in Deutschland geltendes Recht. Zentrales Leitbild ist die Inklusion oder Einbeziehung.
"Darunter versteht die UNO, dass
Menschen mit Behinderungen schon von Anfang an gemeinsam statt getrennt
von der Gesellschaft leben und nicht erst in einem späteren Prozess
integriert werden müssen", verdeutlicht der BEB-Sprecher. Das habe etwa
für das Schulsystem große Auswirkungen.
"Anlässlich des Superwahljahres 2009 in Deutschland formulierten die
Kongressteilnehmer Forderungen, die sie Mitgliedern des deutschen
Bundestages vorstellten und den behindertenpolitischen Sprechern aller
Parteien überreichten."
- Pressetext:
"Behinderte fordern mehr Einbezug in die Gesellschaft" – mehr
- Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe: Wahlprüfsteine
Die Wahlprüfsteine wurden im Rahmen eines Workshops von
Menschen mit Behinderung erarbeitet – mehr
17.01.09
UN-Konvention: Inklusive Bildung im Schulbereich der Regelfall
In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
sind die Rechte behinderter Menschen erstmalig in einem universalen
Dokument niedergelegt. Ab Januar 2009 gilt sie auch in Deutschland.
Inklusive Bildung gilt als Regelfall. Das bedeutet eigentlich das Ende
der Sonderschule.
Im Vertragstext heißt es: "Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die
Vertragsstaaten sicher, dass … Menschen mit Behinderungen nicht …
vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder
mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen
und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch
weiterführender Schulen ausgeschlossen werden".
- ZEIT: "Am Ende des Sonderwegs"
Die
"Konvention, das lässt sich ernsthaft kaum bestreiten, verlangt, dass
Behinderte an regulären Schulen unterrichtet werden. … Für Deutsche
mag dieser Gedanke gewöhnungsbedürftig sein; in weiten Teilen der Welt
ist er selbstverständlich." – mehr
- Presseecho: "Deutsche Schulen weit weg von einer inklusiven Bildung"
"Im März 2007 musste UN-Bildungsinspektor Vernor Muñoz in seinem Bericht
feststellen, dass das deutsche Schulsystem die Chancengleichheit von
Behinderten nicht gewährleistet. Das Konzept der Integration habe nicht
verhindert, dass die meisten dieser Kinder gezwungen seien,
Sonderschulen zu besuchen – auch gegen den Willen ihrer Eltern." – mehr
- Rückblick: "Was der Sonderberichterstatter empfiehlt"
Im Februar 2006 besuchte UN-Sonderberichterstatter Vernor Munoz deutsche
Schulen. In seinem 2007 veröffentlichten Bericht wünschte er sich
eine grundsätzliche Ausrichtung hin auf das Menschenrecht Bildung und
eine Überprüfung des gegliederten Schulsystems – mehr
UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen
Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen ist am
13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen
verabschiedet und von der Bundesrepublik Deutschland 2007
unterzeichnet worden. Am 19. Dezember 2008 erfolgte die Zustimmung des
Bundesrates, nun ist die UN-Konvention innerstaatliches Recht.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
"Behindertenübereinkommen passiert Bundesrat" (19.12.2008) – mehr
- Deutsches Institut für Menschenrechte:
Hintergrundinformation und Vertragstext – mehr
- Pressetext: Konvention für Menschen mit Behinderungen
Rückblick (14.12.2006) – mehr