Das Neutralitätsgebot in der Bildung

Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien? Eine Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

An deutschen Schulen gilt das Neutralitätsgebot. Demnach dürfen Lehrkräfte im Unterricht keinen politischen Einfluss nehmen wie etwa zur Wahl einer bestimmten Partei aufrufen. Gleichzeitig ist es ihre Aufgabe, die kritische Auseinandersetzung mit Rassismus und Rechtsextremismus zu fördern. Wie können Lehrerinnen und Lehrer rassistische Positionen von Parteien thematisieren, ohne dabei gegen das Neutralitätsgebot zu verstoßen? Dieser Frage geht Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte in der Publikation „Das Neutralitätsgebot in der Bildung“ nach.

Andrea Lehr-Rütsche
Andrea Lehr-Rütsche
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2 Kommentare

  1. Der Religionsunterricht ist m.E. mit dem Dekalog, der Bergpredigt und den Schriften der Propheten direkt betroffen, indirekt in Österreich mit dem Unterrichtsprinzip Politische Bildung/Grundsatzerlass 2015 des Bundesministeriums für Bildung. Die Vorgaben sind klar, hilfreich ist der “Beutelsbacher Konsens” 1976 mit den drei Elementen eines Überwältigungsverbots, Kontroversitätsgebots und der altersgemäßen Analysefähigkeit. Ergänzt werden soll natürlich das Element Sachlichkeit.

    • Der Beutelsbacher Konsens ist für Gemeinschaftskunde- und Politikunterricht entstanden. Daß der Religionsunterricht und seine Inhalte darauf verpflichtet wären, trifft nicht zu! Mir ist wohl bewußt, daß das die Sache für Relilehrkräfte nicht einfacher macht. Jedenfalls würde es nicht gelingen, mit solchen “klaren” Vorgaben Dekalog, Bergpredigt, und Schriften der Propheten über Bord zu werfen. Da muß man sich in Reli schon noch mal anders mit den eigenen Traditionen auseinandersetzen: Ja, es gibt Überwältigung, Einseitigkeit und “inappropriate” -Inhalte in der Bibel!

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