Abschiebungen und “freiwillige Ausreisen”

Können Flüchtlinge an der Grenze einfach zurückgewiesen werden? Der Mediendienst Integration informiert über die Rechtslage.

Bereits seit dem Flüchtlingssommer 2015 gibt es eine Debatte darüber, ob Schutzsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.
Die Auseinandersetzung um die Frage hat sich mit einem Streit zwischen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verschärft. Seehofer möchte Schutzsuchende zurückweisen, wenn sie bereits in einem anderen europäischen Land registriert wurden.

Wie ist die aktuelle Rechtslage?

Prinzipiell gilt: “Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen” (AufenthG §15, Abs. 1). Doch nach geltendem deutschen und europäischen Recht hat jeder Asylsuchende in Deutschland Anspruch auf die individuelle Prüfung seines Antrags. Ohne diese Prüfung kann er nicht zurückgewiesen werden.

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Andrea Lehr-Rütsche
Andrea Lehr-Rütsche
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