Rechtsprechung: Beschneidung – Unversehrtheit contra Religionsfreiheit

“Das ist mein Bund zwischen mir und euch samt deinen Nachkommen, den ihr halten sollt: Alles, was männlich ist unter euch, muss beschnitten werden.” (Gen 17,10). Das Einhalten dieses religiösen Bundes wurde nun vom Landgericht in Köln zur gesetzeswidrigen Körperverletzung erklärt. Die Geschichte der Beschneidung Im Judentum gilt die Beschneidung als Zeichen des Bundes zwischen…

“Das ist mein Bund zwischen mir und euch samt deinen Nachkommen, den ihr halten sollt: Alles, was männlich ist unter euch, muss beschnitten werden.” (Gen 17,10). Das Einhalten dieses religiösen Bundes wurde nun vom Landgericht in Köln zur gesetzeswidrigen Körperverletzung erklärt.

Die Geschichte der Beschneidung

The Circumcision CC BY-NC-SA afagen http://flic.kr/p/5SHqxC

Im Judentum gilt die Beschneidung als Zeichen des Bundes zwischen Gott und Israel. Laut dem ersten Buch Mose (Gen 21, 4) beschnitt erstmals Urvater Abraham (um 1500 vor Christus) seinen Sohn Isaak am achten Tag nach der Geburt. Bibelforscher erzählen die Geschichte der Beschneidung etwas anders. Ein Bundeszeichen sei sie geworden, als Israel im babylonischen Exil war (ab 586 vor Christus). Bis dahin sei es bei allen Völkern des Nahen Ostens üblich gewesen, Jungen erst vor der Pubertät zu beschneiden, so auch in Israel. Im Befreiungskampf der Makkabäer (167 bis 164 v. Chr. ) wurde die Beschneidung zum nationalen Symbol und zum Unterscheidungsmerkmal von Juden gegenüber Heiden. Der jüdische Philosoph Philo von Alexandrien, ein Zeitgenosse Jesu, begründete die Beschneidung rationalistisch – als Körperhygiene. Jesu Jünger waren sich uneins, ob sich auch Christen beschneiden lassen müssten. Der Apostel Paulus behauptete sich mit der Meinung, dass für Christen die Taufe ausreiche.

Beschneidungsfest – CC BY Robotadam Mustafa http://flic.kr/p/6Fct8d

Nach islamischer Überlieferung lässt sich die Beschneidung auf Abraham zurückführen. Der Prophet Mohammed hat die Beschneidung als Brauch in die islamische Tradition aufgenommen. Im Koran selbst wird die Beschneidung jedoch nicht erwähnt. Die Beschneidung wird aufgrund der Empfehlungen und der Lebenspraxis (= Sunna) des Propheten Mohammed als ein unverzichtbares religiöses Gebot angesehen. Die Beschneidung ist also Tradition und kein vorgeschriebener Ritus. Die meisten Jungen werden zwischen dem 3. und dem 11. Lebensjahr beschnitten. Die Beschneidung gilt als ein wichtiges gesellschaftliches Ereignis und wird in vielen Familien als ein großes Fest gefeiert. Verwandte, Bekannte und Freunde werden dazu eingeladen. Der Beschnittene wird festlich gekleidet und bekommt Geschenke und große Aufmerksamkeit geschenkt.
Auch wenn die Beschneidung bei Jungen im Islam die Regel ist und als gute Sitte gilt, halten einige Theologen diese nicht für zwingend.

und aktuell?

Udo Vetter schreibt im lawblog:

“Die Problematik des Kölner Urteils liegt […] auf der Hand. Es verabsolutiert die körperliche Unversehrtheit eines Kindes, das aufgrund seines Alters nicht wirksam in den Eingriff einwilligen kann, gegenüber den religiösen Grundregeln seiner Eltern und deren (grundsätzlich zu achtenden) Wunsch, das Kind ebenfalls in dieser Religion zu erziehen.”

Jursitisch gesehen gilt die Beschneidung mit diesem Urteil als genauso strafbar wie eine Abtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder der Konsum von leichten Drogen. Es ist an der Gesellschaft, auszuhandeln wie in der politischen und religiösen Praxis mit der juristischen Entscheidung umzugehen ist und ob die Rechtsprechung hier richtig liegt.

Zum Thema “Beschneidung” bei rpi-virtuell

Wir haben hier eine Themenseite – Beschneidung erstellt und aktualisieren diese mit Informationen, Materialien und Arbeitsblättern für den Schulunterricht.
Für Kommentare und Ergänzungen sind wir dankbar!
In der Community stellt Reinhard Kirste in seinem Blog die Frage: Ist Jungen-Beschneidung Körperverletzung?
Was meinen Sie? Was meint ihr?

Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
Artikel: 870

5 Kommentare

  1. Man sollte das Urteil auch in den Gesamtkontext der Einschätzung von Religion, wie sie in unserer Gesellschaft inzwischen wohl überwiegt, stellen. Die hier spürbare Absolutsetzung eigener mündiger Entscheidungsfreiheit wird bald dafür sorgen, dass auch die Taufe an Kleinkindern als Handlung bewertet wird, die die Rechte nicht einwilligungsfähiger Personen verletzt.

  2. Eine Rabbinerin und Kinderurologin zum Beschneidungsurteil
    “Wie wenn Sie Christen die Taufe verbieten wollten”

    Das Landgericht Köln hatte Ende Juni die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet. Vertreter der Kirchen kritisierten das Urteil scharf. Auch für die Bamberger Rabbinerin und Kinderurologin Antje Yael Deusel darf die Entscheidung so nicht
    stehenbleiben.

    Mehr dazu hier: http://tinyurl.com/bt6jkyb

  3. Und das war’s?
    Viele Kommentare des Kölner Beschneidungsurteils zeigen ihr Unverständnis – das dürfen sie. Aber müssen sie es auch?
    Ich höre viel von jahrhundertealten Traditionen, die es zu respektieren gelte. Gilt das in jedem Fall?
    Würde das auch gelten, wenn eine Frau grundsätzlich nur zwei Meter hinter dem Mann auf der Strasse sich bewegen dürfte, wenn sie kein Wahlrecht hätte, nicht allein das Haus verlassen dürfte?
    In einem an Menschenrechten ausgerichteten Rechtsstaat dürfen und müssen Traditionen geduldet werden, aber auch hinterfragt werden. Leider haben weltliche und christliche Vertreter in der jungen Bundesrepublik diese Frage noch nicht als Problem erlebt – später haben sie sich geweigert, bestimmte kulturelle Verhaltensmuster zum Diskurs freizugeben. Ich finde es legitim, dass ein deutsches Gericht, in einem weltanschaulich neutralen Land, einen Brauch hinterfragen darf, der einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines noch nicht Mündigen darstellt. Hinzu kommt, dass dieser Eingriff nicht in jedem Fall, wie suggeriert wird, in einer Klinik durch einen Facharzt durchgeführt wird. (Türkeitourismus)
    Schließlich aber, was ich mich in besonderer Weise überrascht, ist die Tatsache, dass von christlicher Weise nicht theologisch argumentiert wird. Wer sonst könnte darauf verweisen, dass auch das Alte Testament zu interpretieren ist, dass gerade im Pentateuch verschiedene theologische Traditionen sich zu Wort melden. Mit einem Buchstabenglauben des “Es steht geschrieben” wird niemand dem Anspruch der biblischen Überlieferung als Wort Gottes gerecht.
    Christen müssen sich nicht beschneiden lassen, das ist die befreiende Botschaft des Evangeliums – hinter diese Aussage gibt es kein Zurück. Gott, so hier die Wahrnehmung, will und braucht keine blutigen Riten, schon gar nicht an Kindern.
    Die Ablehnung des Urteils hat mE durchaus tieferliegende Ursachen. Das Gericht hat, zumindest für einen Augenblick, die Verdrängungs- und Vergessensstrategien vieler Christen offengelegt.

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