Muslimischer Schüler darf in der Mittagspause beten

Ein 16-jähriger muslimischer Gymnasiast in Berlin darf mittags in der Schule beten. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Beten in der unterrichtsfreien Zeit sei erlaubt, wenn dadurch keine konkreten und unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebes einträten.     Netzeitung: "Schüler erringt Sieg vor Gericht" "Das Berliner Verwaltungsgericht hat islamische Mittagsgebete an Schulen der Stadt erlaubt. Mit ihrem…

KlassenzimmerEin 16-jähriger muslimischer Gymnasiast in Berlin darf mittags in der Schule beten.
Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Beten in der unterrichtsfreien Zeit sei erlaubt, wenn dadurch keine konkreten und unzumutbaren
Beeinträchtigungen des Schulbetriebes einträten.

 

 

  • Netzeitung: "Schüler erringt Sieg vor Gericht"
    "Das Berliner Verwaltungsgericht hat islamische
    Mittagsgebete an Schulen der Stadt erlaubt. Mit ihrem am Dienstag im
    Hauptsacheverfahren verkündeten Urteil bestätigten die Richter eine im
    März 2008 ergangene Eilentscheidung. Geklagt hatte ein 16-jähriger
    muslimischer Schüler aus dem Stadtteil Wedding."
    mehr
  • Bildungsklick: Berliner Schule muss islamisches Gebet ermöglichen
    Einblick in die Urteilsbegründung:
    "Da für einen gläubigen Muslim auch die Gebetszeiten einen
    hohen Stellenwert hätten, könne von einem
    strenggläubigen Schüler nicht erwartet werden,
    grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeit zu beten, wenn er
    bereit sei, für sein Gebet nur unterrichtsfreie Zeit in Anspruch
    zu nehmen und hierdurch keine konkreten und unzumutbaren
    Beeinträchtigungen des Schulbetriebes einträten.

    Die
    Neutralitätspflicht … gebiete … keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen
    Einzelner vorzugehen, auch nicht, um Andersgläubige oder
    Nichtgläubige in ihrer negativen Bekenntnisfreiheit zu
    schützen." – mehr
  • ZEIT: Religionsfreiheit siegt über neutralen Staat
    "Religion in der Schule – dieses Thema wird immer wieder aktuell. So hat in Berlin vor Kurzem erst die Initiative Pro Reli darum gestritten, dass Religion ein ordentliches Schulfach sein sollte wie dies in anderen Bundesländern üblich ist. … Das Berliner Verwaltungsgericht hat nun also entschieden, dass das
    Beten ähnlich zu bewerten ist wie der Religionsunterricht. Wer es
    tun will, darf es. Es ist eine individuelle Entscheidung, die auch in
    der Schule stattfinden darf, wenn es den Unterricht nicht stört." – mehr
  • Süddeutsche Zeitung: "Fromm und frei" – Kommentar
    "Man mag die unterschiedlich streng ausgelegten Gebetsvorschriften
    seltsam finden, aber diese Seltsamkeit heißt Religionsfreiheit." – mehr
  • evangelisch.de:
    "Gerichtsurteil zu Schulgebet löst geteiltes Echo aus"

    "Während Politiker von SPD und Grünen die Entscheidung der
    Richter zugunsten der freien Religionsausübung auch in
    staatlichen, weltanschaulich neutralen Bildungseinrichtungen
    kritisierten, zeigte sich die CDU am Mittwoch gespalten." – mehr
ingo koll
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