Soziale Netzwerke: Baden-Württemberg untersagt Kommunikation im Unterricht

Generell verboten ist ab sofort “jegliche dienstliche Kommunikation auf oder mittels Sozialen Netzwerken sowohl zwischen Lehrkräften und Schülern als auch der Lehrkräfte untereinander”, so die Verlautbarung des Ministeriums (pdf). Einzig zulässig ist fortan lediglich die Behandlung von Sozialen Netzwerken im Unterricht um Funktionalitäten, Möglichkeiten und Risiken vorzustellen und zu diskutieren. Tabu sind jedoch Lern- und Gruppenräume…

Generell verboten ist ab sofort “jegliche dienstliche Kommunikation auf oder mittels Sozialen Netzwerken sowohl zwischen Lehrkräften und Schülern als auch der Lehrkräfte untereinander”, so die Verlautbarung des Ministeriums (pdf).

Einzig zulässig ist fortan lediglich die Behandlung von Sozialen Netzwerken im Unterricht um Funktionalitäten, Möglichkeiten und Risiken vorzustellen und zu diskutieren. Tabu sind jedoch Lern- und Gruppenräume auf facebook, die Nutzung von Twitter mit Arbeits- und Lerngruppen zum Austausch von Bildungsmaterialien oder Social plug-ins, wie z.B. der “Gefällt mir”-Button. Als datenschutzfreundliche Alternative empfiehlt die Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung Baden-Württemberg beispielsweise Moodle.

“Generell ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der schulischen Arbeit auf Sozialen Netzwerken von Anbietern unzulässig, soweit deren Server außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes betrieben werden, es sich um US-Amerikanische Unternehmen handelt oder ein Zugriff von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes möglich ist. Der Grund dafür ist, dass die dortigen Datenschutzstandards nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang stehen. Ferner sind die AGBs bzw. Nutzungsbedingungen nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren.” Dipl.-Phys. Thomas J. Eckert, Ministerium für Kultur, Jugend und Sport

Auch die bayerische Staatsregierung (pdf) sieht “öffentliche, nichtstaatliche soziale Netzwerke als grundsätzlich ungeeignet für die innerdienstliche Kommunikation und als ungeeignet als Medium für die Erfüllung von Dienstaufgaben an.” Einzige Ausnahme gilt für die Öffentlichkeitsarbeit. Für Lehrende gilt jedoch im Umgang mit Schülerinnen und Schülern: “Die Kontaktaufnahme als „Follower“ dürfte in beide Richtungen grundsätzlich unzulässig sein. Und auch die Freundschaftsanfrage durch Schülerinnen und Schüler sollten Lehrkräfte zurückweisen.”

abgelehnt

rpi-virtuell bietet auf deutschen Servern unter Berücksichtigung der europäischen Datenschutzstandards eine zulässige und zuverlässige Alternative zu den amerikanischen Netzwerken. Mit der vollen Funktionalität der sozialen Netzwerke ausgestattet, stehen Lehrenden und Lernenden die Blog-, Chat-, und Forenmöglichkeiten ebenso zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung wie die gemeinsame Dateiablage in geschützten Gruppenräumen. Materialien und Medien sind unter entsprechenden Suchbegriffen im Materialpool zugänglich und können für Lerngruppen auf Themenseiten und in Materialsammlungen strukturiert werden.

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Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
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5 Kommentare

    • Derzeit wird rpi-virtuell durch das Learning-Lab der Uni Duisburg evaluiert. Am Ende dieser Evaluation soll eine Expertise mit einer Empfehlung für die Weiterentwicklung von rpi-virtuell erstellt werden, in der sicher auch diese Fragestellung berücksichtigt wird.

      Persönlich sehe ich die Folgen der Handreichung aus dem Kultusministerium ambivalent. rpi-virtuell könnte sich natürlich gestärkt sehen, weil es alle Voraussetzungen für eine sichere Nutzung im schulischen Kontext bietet. Was ich jedoch nicht unterstützen möchte, ist ein klinischer Unterricht, in der Schulbildung in einer Art Quarantäne von anderen frei zugänglichen Bildungsoptionen getrennt wird. Die Nutzung sozialer Netzwerke ist heute ein wichtiger Schlüssel zur Verbesserung der eigenen Karrierechancen. Zur Medienkompetenz gehört auch, in der Öffentlichkeit laut denken zu lernen und das Wissen darum, dass Internet ein öffentlicher Raum ist. Verwunderlich an dem Erlass ist, dass offenbar noch nicht einmal Unterrichtenden die nötige Medienkompetenz zugetraut wird und der kollegiale Austausch über Facebook untersagt wird. Der Erlass soll vor allem, wenn ich es recht verstehe, dem Schutz von Schülerinnen und Schülern dienen. Ob das durch ein Nutzungsverbot wirklich gelingt, müsste man untersuchen. Zugleich schränkt der Erlass aber auch die Bildungsoptionen der Lernenden ein. Es wäre wünschenswert, wenn sattdessen der Druck auf die Betreiber der sozialen Netzwerke erhört wird, damit diese ihre Serverstandorte verteilen und den Datenschutzrichtlinien der betroffenen Länder entsprechende Zugänge ermöglichen.

      • “rpi-virtuell könnte sich natürlich gestärkt sehen, weil es alle Voraussetzungen für eine sichere Nutzung im schulischen Kontext bietet.” Gefällt mir !

  1. Wie ist es um die Sicherheit der Blogs, Chats und Foren bei rpi-virtuell bestellt? Ist da alles im grünen Bereich? Wenn ja, sollte rpi-virtuell versuchen, sich bei den Kultusministerien bekannt zu machen, um offiziell als genehmigte Lernplattform anerkannt zu werden. Das wäre eine große Chance. Sonst habe ich die Befürchtung, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht nur auf facebook sondern auch auf rpi-virtuell verzichten.

    • rpi-virtuell hat seinen Serverstandort in Deutschland und unterliegt damit auch den entsprechenden Datenschutz-Richtlinien. Die Plattform ermöglicht weitestgehend anonymisierte Nutzung. Personenbezogene Daten werden nur gespeichert, wenn sie den unmittelbaren Produktionsprozess von Inhalten betreffen. Nutzungsstatistiken werden ebenfalls nur auf eigenen Servern erstellt.

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