Rechtsprechung: Recht auf Religionsunterricht für Jehovas Zeugen

Auch in Rheinland-Pfalz werden die Zeugen Jehovas den großen Kirchen rechtlich künftig gleichgestellt. Damit verbunden ist das Recht, an Schulen Religionsunterricht durchzuführen. Am 13. Juni 2006 haben die Zeugen Jehovas vom Berliner Senat die Rechte einer “Körperschaft des öffentlichen Rechts” zuerkannt bekommen. Dem folgten elf Bundesländer, während Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz sowie Bremen die Anerkennung bislang verweigerten. Das…

Auch in Rheinland-Pfalz werden die Zeugen Jehovas den großen Kirchen rechtlich künftig gleichgestellt. Damit verbunden ist das Recht, an Schulen Religionsunterricht durchzuführen.

Am 13. Juni 2006 haben die Zeugen Jehovas vom Berliner Senat die Rechte einer “Körperschaft des öffentlichen Rechts” zuerkannt bekommen. Dem folgten elf Bundesländer, während Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz sowie Bremen die Anerkennung bislang verweigerten.
Das Mainzer Verwaltungsgericht urteilte nun am gestrigen Donnerstag (Az: 1 K 144/11.MZ), dass die Landesregierung die religiöse Gemeinschaft ebenfalls anzuerkennen habe. Die vorliegenden Fakten seien Beleg dafür, dass Jehovas Zeugen „fundamentale Verfassungsprinzipien beachten und einhalten“. Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

CC BY-NC 2.0 / flickr / http://www.flickr.com/photos/emmettanderson

Gestützt auf den Körperschaftsstatus können Jehovas Zeugen nun einige Rechte einfordern.
Dazu gehören beispielsweise:

– Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
– Religionsunterricht an Schulen
– Konfessionelle Kindergärten

Dr. Theol. Kai Funkschmidt, Evangelische Zentralstelle
für Weltanschauungsfragen zur Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft und die Konsequenzen für den Religionsunterricht in Deutschland. Hier im Gespräch mit Jörg Lohrer:

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Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
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