Bundesregierung: Kinder dürfen Krach machen

Kinderlärm soll künftig nicht mehr zu Nachbarschaftsklagen führen. Das Bundeskabinett beschloss, das Bundes-Immissionsschutzgesetz so zu verändern, dass Lärm von Kindergärten oder Spielplätzen im Regelfall nicht als “schädliche Umwelteinwirkung” eingestuft wird. Mehr bei evangelisch.de Keine Empfehlungen

Kinderlärm soll künftig nicht mehr zu Nachbarschaftsklagen führen. Das Bundeskabinett beschloss, das Bundes-Immissionsschutzgesetz so zu verändern, dass Lärm von Kindergärten oder Spielplätzen im Regelfall nicht als “schädliche Umwelteinwirkung” eingestuft wird. Mehr bei evangelisch.de

skoerber
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