Lehrerarbeitszimmer – neue Runde …

Kennen Sie eine Firma, eine Behörde oder ein Büro, wo die Angestellten Papier, Stifte oder Computer von daheim mitbringen? In der Schule hat es sich eingebürgert, dass Lehrkräfte all ihr Büromaterial selbst zahlen. Das LAG Düsseldorf (NRW) fand dafür eine originelle Begründung: Das ist einfach der Ausgleich dafür, dass sie nicht durchgängig in der Schule…

Kennen Sie eine Firma, eine Behörde oder ein Büro, wo die Angestellten Papier, Stifte oder Computer von daheim mitbringen? In der Schule hat es sich eingebürgert, dass Lehrkräfte all ihr Büromaterial selbst zahlen. Das LAG Düsseldorf (NRW) fand dafür eine originelle Begründung: Das ist einfach der Ausgleich dafür, dass sie nicht durchgängig in der Schule arbeiten müssen!

 

Hintergrund

Ein angestellter Lehrer in NRW hatte bei der Schulbehörde beantragt, ihm ein Arbeitszimmer in der Schule zur Verfügung zu stellen. Der Antrag wurde abgelehnt. Darauf verlangte er vor Gericht Kostenerstattung für das häusliche Arbeitszimmer und das anfallende Büromaterial.

Die Richter des LAG Düsseldorf (NRW) stellten fest, der Kollege habe keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
Begründung: Die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts könne zu Hause erledigt werden. Die Ausstattung eines häuslichen Arbeitszimmers sei für angestellte Lehrkräfte "ein angemessener Ausgleich dafür, dass sie nur teilweise an den Arbeitsplatz in der Schule gebunden seien."
(Süddeutsche Zeitung: mehr)

  • Lehrerfreund: "Es ist gerecht, dass Lehrer ihr Arbeitszimmer selbst bezahlen" – 23.06.2010
    "Mit einer originellen quid-pro-quo-Begründung hat das LAG Düsseldorf
    (NRW) dargelegt, warum Lehrer/innen ihr häusliches Arbeitszimmer selbst
    finanzieren müssen – es sei ein Ausgleich für die Möglichkeit der freien
    Arbeitsgestaltung. So oder so: Das Warten auf ein Urteil des
    Bundesverfassungsgerichts geht noch eine ganze Weile weiter." – mehr

 

Julia Born
Julia Born
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