Das dreigliedrige Schulsystem – Was aus Humboldts revolutionären Plänen wurde

Weder geht unser aktuelles dreigliedriges Schulsystem auf Wilhelm von Humboldt zurück. Noch wird unser Schulsystem gerechter, wenn es zweigliedrig wird. Auch die Umbenennung der ehemaligen Hilfsschule in Förderschule sorgte lediglich für Begriffskosmetik. Bildungsjournalistin Brigitte Schumann nimmt uns mit auf einen bildungspolitischen Geschichtskurs, der aktuelle Bildungsmythen hinterfragt. Wilhelm von Humboldt als Bildungsreformer: Das dreistufige Schulsystem Nach…

Weder geht unser aktuelles dreigliedriges Schulsystem auf Wilhelm von Humboldt zurück. Noch wird unser Schulsystem gerechter, wenn es zweigliedrig wird. Auch die Umbenennung der ehemaligen Hilfsschule in Förderschule sorgte lediglich für Begriffskosmetik. Bildungsjournalistin Brigitte Schumann nimmt uns mit auf einen bildungspolitischen Geschichtskurs, der aktuelle Bildungsmythen hinterfragt.

  • Wilhelm von Humboldt als Bildungsreformer: Das dreistufige Schulsystem
  • Nach dem Zweiten Weltkrieg: Bildungsexperten drängen auf Schule für alle
  • Von der Hilfsschule zur Förderschule – ein Rückblick
  • Anspruch auf Inklusion und inklusive Bildung rechtsverbindlich
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Wilhelm von Humboldt als Bildungsreformer:
Das dreistufige Schulsystem

Wilhelm von Humboldt, der Gelehrte und Mitbegründer der Universität Berlin, gehört zu den großen Persönlichkeiten in der deutschen Kulturgeschichte. Unzählige Gymnasien in Deutschland sind nach ihm benannt, und er gilt als der Begründer des dreigliedrigen Schulsystems Ist das historisch zutreffend?

1806 stand die preußische Monarchie mit der Niederlage gegen Napoleon vor ihrem politischen und finanziellen Zusammenbruch. Friedrich Wilhelm III. befürchtete revolutionäre Erhebungen wie in Frankreich. Um seinen Thron zu retten, kündigte er gegen seine Überzeugung Reformen an. Unter anderem wurde Wilhelm von Humboldt berufen, um eine Bildungsreform einzuleiten.

Gymnasium als Schule für alle

Seine Pläne waren revolutionär: Die nach Ständen getrennten Schulen wollte er abschaffen. Er entwickelte einen "Schulplan" für ein dreistufiges – nicht dreigliedriges! – Bildungssystem. Auf eine dreijährige Elementarschule sollte das Gymnasium als Schule für alle folgen und allen eine allgemeine Menschenbildung vermitteln. Er legte allerdings wegen der internen Widerstände gegen seine Bildungspläne schon nach 20 Monaten sein Amt nieder.

Mit dem Sieg Preußens gegen Napoleon 1813 kehrte der preußische König wieder den autoritären Herrscher heraus. Von Reform keine Rede mehr. Auch die Bildungsreform war vom Tisch. Die Bildungsziele und Bildungsansprüche sollten sich strikt an der ständischen Zugehörigkeit der Schüler orientieren, und diese sollten selbstverständlich getrennt voneinander unterrichtet werden.

So wurde die klassische Dreigliedrigkeit begründet, die bis heute die Grundstruktur unseres Schulsystems darstellt. Auf Wilhelm von Humboldt kann man sich dabei wahrhaftig nicht berufen!

Nach dem Zweiten Weltkrieg: Bildungsexperten drängen auf Schule für alle

Nach dem Zweiten Weltkrieg versuchten die Alliierten das Schulsystem zu verändern. Können Sie erzählen, was sie vorhatten?
 
Eine amerikanische Kommission von Bildungsexperten vertrat die Ansicht, dass das streng hierarchisch gegliederte deutsche Schulsystem vordemokratisch sei. Es habe die Unterwerfung der Deutschen unter den totalitären Anspruch des Nationalsozialismus gefördert. Auch die Anpassungsfähigkeit der so genannten Mitläufer in dem faschistischen Unrechtssystem wurde damit in Verbindung gebracht. Deshalb drängten die Amerikaner auch auf eine gemeinsame Schule für die gesamte Zeit der Schulpflicht.

Politisch war dies nicht durchsetzbar. Der Widerstand der Deutschen war zu groß. Der kurz nach 1945 einsetzende Kampf der Supermächte trug wesentlich dazu bei, dass sich das traditionelle dreigliedrige Schulsystem in Westdeutschland als Gegenpol zu dem Einheitsschulsystem in Ostdeutschland stabilisieren konnte.

Dreigliedriges Schulsystem als Gegenbild zur Einheitssschule der DDR
Die Einheitsschule der DDR wird heute noch als antagonistisches Gegenbild verwendet, um die Forderung nach einer Schule für alle abzuwehren. Dabei ist die Schule für alle das Strukturmodell, das sich in Europa durchgesetzt hat und auch für die vorbildlichen skandinavischen Schulsysteme grundlegend ist.

Aktuell sind Schulreformen wieder einmal im Gespräch. In einigen Bundesländern zeichnet sich eine Kompromisslösung ab. Ein zweigliedriges Schulsystem mit einem relativ unveränderten Gymnasium und einer Kombination aus Real- und Hauptschule mit höheren Förderanteilen.
 
Zweigliedrige Schulstruktur erhält soziale Selektion
Die Zweigliedrigkeit soll das Problem der Hauptschule lösen, die ganz offensichtlich zur Schule der "Bildungsverlierer" geworden ist.
Die "Zweitschule" oder Stadtteilschule, wie sie offiziell in Hamburg heißt, die Hauptschule und weiterführende Schulen verbindet, ist auf jeden Fall heterogener und damit leistungsfähiger als die Hauptschule in einem mehrgliedrigen System.

Allerdings bleibt der undemokratische Tatbestand der sozialen Selektion und Segregation bestehen. Gymnasiasten werden in der Regel keinen Umgang mit Gleichaltrigen aus der Unterschicht und mit Jugendlichen mit Lernproblemen oder einer geistigen Behinderung im Alltag haben, da die Kontakte in der Regel über die Schule vermittelt werden. Und das gilt natürlich umgekehrt auch für die Schüler und Schülerinnen der Stadtteilschule. Nur in einer Schule für alle lernen Kinder, sich in ihrer Andersartigkeit als gleichwertig anzuerkennen.

Pädagogischer Reformbedarf gerade im Gymnasium sehr groß

Ich halte es für unrealistisch zu glauben, dass die Stadtteilschule sich als wirklich gleichwertige Alternative zum Gymnasium entwickeln kann. Erfährt doch das Gymnasium mit dieser Reform seine Bestätigung als elitäre Einrichtung. Es muss sich im Gegensatz zu allen anderen Schulformen nicht verändern.

Ironischerweise ist aber der pädagogische Reformbedarf gerade da sehr groß. Nirgendwo wird immer noch – zum Schaden der Schüler und Schülerinnen – so viel gleichschrittiger, lehrergebundener Frontalunterricht in 45- Minuten- Häppchen erteilt wie am Gymnasium. Die Erkenntnisse der modernen Lernforschung sind dort noch nicht einmal angekommen, geschweige denn umgesetzt.

Ein Teil der Eltern und gymnasiale Lehrerverbände positionieren sich sehr eindeutig: Sie wollen den Erhalt des Gymnasiums.

In Hamburg haben sich diese Eltern unter dem Motto "Wir wollen lernen" gegen die Reform zusammengeschlossen. Ein Fernsehbeitrag von Panorama hat die Motive der Eltern verdeutlicht. Sie wollen verhindern, dass ihre Kinder länger als nötig mit Kindern aus anderen sozialen Milieus gemeinsam lernen, nach dem Motto: Wir wollen lernen, aber ohne euch.
Es geht ihnen um die Verteidigung des frühen und privilegierten Zugangs zum Gymnasium. Auch der Philologenverband sieht mit der Verlängerung der Primarschule das klassische Gymnasium in seiner bisherigen Langform in Gefahr.

Eine neue Art von Klassengesellschaft
Milieustudien beobachten in den letzten Jahren ein deutliches Auseinanderdriften der Milieus sowohl in räumlicher als auch in kultureller Hinsicht. Deutschland scheint auf dem Weg in eine neue Art von Klassengesellschaft zu sein, wobei die Trennungslinie über Einkommen, Vermögen und auch über kulturelle Dimensionen wie etwa Bildungskapital und Bildungsaspirationen, Werte und Alltagsästhetik verläuft.
Die zweigliedrige Schulstruktur sichert über das Gymnasium die Bildungsprivilegien für die Milieus der Ober- und Mittelschicht und deren Wunsch nach Abgrenzung vom unteren Rand der Gesellschaft.

Schule schaffen, die allen Kindern gerecht wird
Mir ist sehr bewusst, dass man sich in Widersprüche verwickeln kann, wenn das eigene Kind auch das Gymnasium besucht oder besuchen soll, und ich habe Verständnis für Eltern, die für ihr Kind das Beste wollen.
Dennoch: Die Zweigliedrigkeit ist ebenso wenig wie die Dreigliedrigkeit ein demokratisches Schulmodell. Sie ist eine Modernisierung des alten, ständisch begründeten dreigliedrigen Schulsystems. Sie ist Abbild einer neuen Klassengesellschaft. Wir sollten den Mut haben, das wahrzunehmen, und eine Schule schaffen, die allen Kindern gerecht wird

Die Föderalismusreform hat dafür gesorgt, dass die Bundesländer im Bildungsbereich eigenständig agieren können. Dient das der schulischen Bildung?
 
Es gibt in ganz Europa nur 17 Länder, die die Kinder nach nur vier gemeinsamen Schuljahren aufteilen. Davon sind 16 in Deutschland. Das beschreibt das Problem des Föderalismus ganz gut. Der gordische Knoten wäre sicherlich besser aufzulösen, wenn wir nur eine Zentrale für die Bildungszuständigkeit hätten.

Von der Hilfsschule zur Förderschule – ein Rückblick

Ein weiteres Thema, mit dem Sie sich beschäftigt haben, ist die Geschichte der Hilfsschule, die heute ja Förderschule heißt.

Im 19. Jahrhundert wurden Kinder, die in den Volksschulklassen scheiterten, als "schwachsinnig" bezeichnet. Die Hilfsschulbewegung setzte sich für ihre Abtrennung von den so genannten "gesunden" Kindern ein. Sie sah sich gleichzeitig als Helfer für diese "unbrauchbaren" Kinder an und sprach sich besondere Kompetenzen im Umgang mit ihnen zu.

NS-Staat knüpfte an Hilfsschulbewegung an
Mühelos gelang es dem NS-Staat, die Hilfsschule in den Dienst seiner rassenhygienischen und bevölkerungspolitischen Ziele zu stellen. Zudem boten sich die Verbandsvertreter als willfährige Helfer an.
Die Hilfsschule war den Nationalsozialisten das Sammelbecken für die erbkranken "Volksglieder". Nach dem "Gesetz zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses" von 1933 wurden alle Hilfsschüler auf vermeintliche Erbkrankheiten untersucht und etwa die Hälfte von ihnen wurde zwangssterilisiert. Insgesamt waren 400 000 Menschen davon betroffen. Menschen mit einer geistigen Behinderung wurde das Recht auf Leben abgesprochen und viele von ihnen wurden Opfer von Euthanasie.

Rolle der Hilfsschule wurde nach 1945 nicht aufgearbeitet
Leider wurde die Rolle der Hilfsschule nach 1945 nicht politisch aufgearbeitet. Der enorme Ausbau des Sonderschulsystems und seine Ausdifferenzierung in 10 Sonderschularten wurden im Westdeutschland der Nachkriegszeit politisch als Akt der Wiedergutmachung begründet.
Die Dominanz des Sonderschulsystems erklärt die extrem niedrige Integrationsquote, die Deutschland wiederum zu einem bildungspolitischen Sonderfall in Europa macht.

Auch Sonderschulen für Menschen mit einer geistigen Behinderung wurden eingerichtet. Damit sollte die Vorstellung von ihrer Bildungsunfähigkeit revidiert werden. Tatsächlich aber hätte man aus dem Faschismus die Lehre ziehen müssen, dass die Aussonderung in Sondereinrichtungen die Betroffenen besonders verletzlich macht und daher ihr Platz mitten in der Gesellschaft sein muss und nicht am Rande.
 
"Hilfsschule", "Sonderschule" und "Förderschule" als Begriffskosmetik
Mit der Umbenennung der "Hilfsschule" in "Sonderschule" in den 1960er Jahren sollte wohl eine Art Schlussstrich gezogen werden. Mit dem neuen Begriff "Förderschule" hat man der Sonderschule ein neues positives Image verleihen wollen. Es kann aber die Betroffenen nicht vor Stigmatisierung und Ausgrenzung schützen.

Nach wie vor ist die Sonderschule für Lernbehinderte oder allgemeine Förderschule wie zu Zeiten der Hilfsschule eine Schule der Armen aus der untersten Unterschicht. Die sozialstrukturelle Grenzziehung durch unser hierarchisch gegliedertes Schulsystem zeigt sich hier am eindeutigsten.

Anspruch auf Inklusion und inklusive Bildung rechtsverbindlich

In der Erklärung von Salamanca 1994 sind Vorgaben in Bezug auf Inklusion und inklusive Bildung festgelegt, die inzwischen auch für Deutschland rechtsverbindlich sind.
 
Was wir unter Inklusion und inklusiver Bildung zu verstehen haben, hat die UNESCO auf ihrer Weltkonferenz 1994 in Spanien mit der Erklärung von Salamanca und dem "Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse" festgelegt.

Der Leitgedanke der Inklusion lässt sich wie folgt zusammenfassen: Alle Kinder haben das Recht auf Bildung. Alle Schulen nehmen alle Kinder auf. Auch Kinder mit Behinderungen und Lernproblemen gehören selbstverständlich dazu. Alle Schulen passen sich den Kindern an. Sie entwickeln dafür eine kindzentrierte Pädagogik. Sie sind ein Beitrag zu einer Gesellschaft, die die Rechte und die Würde aller Menschen achtet.
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die im März 2009 bei uns in Kraft getreten ist, ist die Empfehlung von Salamanca für Deutschland und die Bundesländer rechtsverbindlich geworden.

Bundesländer scheuen die Umsetzung
Es gibt jedoch kein einziges Bundesland, das einen strukturellen Gesamtplan von der Selektion zur Inklusion vorgelegt hat oder Anstalten macht, einen solchen vorzulegen. Es geht lediglich um die Frage, wie die Kinder mit Behinderungen in das selektive allgemeine Schulsystem einbezogen werden.
Dabei wird mit allen Mitteln auch getrickst, z.B. wenn Bayern Kooperationsklassen an Regelschulen auch als inklusiv bezeichnet, obwohl dort nur gelegentliche Besuche der Kinder mit Behinderungen in den Regelklassen vorgesehen sind.

Die Kultusministerkonferenz wird sich wohl in einer Empfehlung auf das Elternwahlrecht mit Elternberatung festlegen. Damit unterläuft sie die Konvention, die das Recht des Kindes auf inklusive Bildung postuliert. Sie kann aber auf diese Weise den Erhalt des Sonderschulsystems legitimieren.
Über Elternberatung kann die staatliche Schulbehörde auch Einfluss nehmen auf den Elternwillen oder ihn sogar gänzlich aushebeln, indem sie das Kindeswohl ins Spiel bringt.

Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen mit angemessener Unterstützung
Einen subjektiven Rechtsanspruch des einzelnen Kindes mit Behinderung auf sofortige Erfüllung des gemeinsamen Lernens mit angemessenen Vorkehrungen in der Regelschule erkennt die Kultusministerkonferenz nicht an, obwohl das ausdrücklich so vorgesehen ist, wie dem Gutachten des Völkerrechtlers Prof. Eibe Riedel entnommen werden kann.

Es wird auf den Druck von Elterninitiativen und von gesellschaftlichen Kräften ankommen, um einen echten Transformationsprozess im Sinne der UN-Konvention einzuleiten. Am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin ist eine Monitoringstelle eingerichtet worden. Sie hat den Auftrag, den Umsetzungsprozess zu beobachten und wird im nächsten Jahr einen offiziellen Bericht abgeben. Man darf gespannt sein.

Das Interview führte Julia Born.


Dr. Brigitte Schumann war 16 Jahre Gymnasiallehrerin für Deutsch und Geschichte in Nordrhein-Westfalen und engagierte sich viele Jahre politisch als Stadtverordnete und Abgeordnete im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sie ist heute als freie Bildungsjournalistin in Essen tätig. Ihr Schwerpunkt sind bildungs- und kulturpolitische Themen.
Sie ist Autorin des Buchs "’Ich schäme mich ja so!’ Die Sonderschule für Lernbehinderte als Schonraumfalle" (2007 – mehr).

 
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  • Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention: mehr
  • Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen
    Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg e.V.:
    "Das Recht auf Regelschule gilt sofort!"

    Rechtsgutachten von Prof. Dr. Eibe Riedel: "Gutachten zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem" – mehr
  • rpi-Wiki: Bildungsgerechtigkeit
    Die EKD-Synode 2010 (07.-10.11.2010) hat als Schwerpunktthema: "Niemand darf verloren gehen!" – Zur Bedeutung der Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit."
    Lesetipps und Positionen – mehr

Veröffentlichungen von Brigitte Schumann

  • GEW: "In der Schonraumfalle. Migrantenkinder sind in der Sonderschule für Lernbehinderte überrepräsentiert" mehr
  • "Das Menschenrecht auf Bildung – Herausforderung und Chance für Deutschland"
    rpi-Materialpool – mehr
  • "Schule ohne Sitzenbleiben – Wie machen andere Länder das?"
    rpi-Materialpool – mehr
  • Bildungsklick: "Inklusion: eine Verpflichtung zum Systemwechsel
    Deutsche Schulverhältnisse auf dem Prüfstand des Völkerrechts"
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  • Publik-Forum: "Brauchen wir die Einheitsschule?"
    Von Heinz-Peter Meidinger und Brigitte Schumann – mehr

 

 

Julia Born
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