Scientology: Gerichtsurteil erlaubt weitere Ãœberwachung

Der Verfassungsschutz darf die Organisation weiter beobachten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen urteilte, es lägen "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vor, dass Scientology nach wie vor gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sei. Lesetipps  Rheinische Post: "Schlappe für die Scientologysekte vor Gericht" Bericht über das Urteil: mehr WDR: "Wie und wo agiert Scientology in NRW?" Interview Leiterin des Sekten-Info NRW,…

Der Verfassungsschutz darf die Organisation weiter
beobachten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen urteilte, es lägen "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vor,
dass Scientology nach wie vor gegen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sei.

Lesetipps 

  • Rheinische Post: "Schlappe für die Scientologysekte vor Gericht"
    Bericht über das Urteil: mehr
  • WDR: "Wie und wo agiert Scientology in NRW?"
    Interview Leiterin des Sekten-Info NRW, Sabine Riede: mehr

 

Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
Jörg (rpi-News-Autor) Lohrer
Artikel: 870